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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 17. März 2003

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Formulierungsvorschläge des Präsidiums zu den Artikeln 24 bis 33 verdienen aus meiner Sicht nachhaltiges Lob. Sie beruhen auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe IX von Giuliano Amato und der dazu erteilten Zustimmung des Plenums. Ich hoffe sehr, dass das Präsidium auch künftig nach diesen beiden Kriterien seine Entwürfe entwickeln wird. Was die Delegierten-Verordnungen angeht, ist die Zustimmung für einen deutschen Delegierten einfach, weil wir eine langjaehrige Erfahrung mit den bei uns so genannten Rechtsverordnungen haben. Bedenken, die hier geltend gemacht worden sind, sind nach meiner Auffassung durch die Befristung als Sunset Law und durch die Rückholbarkeit angemessen berücksichtigt. Meine kritischen Anmerkungen beziehen sich auf Artikel 25 und stützen sich zwar nicht auf 36 Delegierte, wie beim Kollegen Lamassoure, aber auf eine große Zahl von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in der vergangenen Woche eine Entschließung zu diesen und anderen Fragen verabschiedet haben.

Drei kritische Anmerkungen:

1. In den Erläuterungen zu Artikel 25 ist die Gleichstellung der Organe Rat und Europäisches Parlament betont. Damit ist aber nicht vereinbar, dass es überhaupt Gesetze oder Rahmengesetze gibt, die nur vom Rat verabschiedet werden können.

Zum Zweiten ist in Absatz 1 Satz 2 vorgesehen, dass wenn beide Organe sich nicht einigen, der Rechtsakt nicht erlassen wird. Das ist eine Leerformel. Positiv hätte man sagen müssen, dass die Rechtsakte erlassen sind, wenn sie eine Mehrheit im Europäischen Parlament und eine qualifizierte Mehrheit im Rat finden.

Und die dritte kritische Anmerkung bezieht sich darauf, dass an dieser Stelle nichts dazu gesagt ist, dass wir künftig statt der dreifachen Mehrheit im Rat, wenn man die Stimmengewichtung dazurechnet, nur noch die doppelte Mehrheit der Staaten und der vertretenen Bürgerinnen und Bürger ausreichen lasssen wollen.

Das sollte hier zum Ausdruck gebracht werden.

Im Übrigen uneingeschränktes Lob auch dafür, dass klargestellt wird, dass die Durchführung von Rechtsakten Sache der Mitgliedstaaten ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer023
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