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Freiwilligendienste
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Stellungnahme

  12.12.01 SPD-Fraktion
Die SPD-Bundestagsfraktion misst dem Engagement junger Menschen in Freiwilligendiensten eine große Bedeutung bei. Die Bereitschaft sich zu engagieren ist ein wichtiges Kriterium für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der konkrete persönliche Einsatz für Menschen und Umwelt, für praktische Aufgaben und konkrete Projekte entspricht den Neigungen und Wünschen junger Menschen. Hier besteht die Möglichkeit, außerhalb des beruflichen Alltags, erste Erfahrungen zu sammeln und eine Orientierung für den weiteren Lebens- und Berufsweg zu finden. Seit vielen Jahren haben junge Menschen die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) zu absolvieren. Die Nachfrage sehr groß,
zur Zeit befinden sich rund 11400 Teilnehmer im FSJ und 1750 im FÖJ . Um den vielfältigen Interessen der Jugendlichen entgegen zu kommen, beabsichtigen wir das bestehende Angebot zu erweitern und die soziale und rechtliche Absicherung der Freiwilligen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Novellierung der Gesetze zum FSJ und FÖJ soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Überblick über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung eines FSJ und FÖJ

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sind Freiwillige annähernd so gestellt wie Auszubildende. Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus erhalten Eltern Kindergeld. Die Freiwilligen werden pädagogisch betreut und müssen 25 Seminartage ableisten. Das FSJ ist als ganztägige Hilfstätigkeit, vorwiegend im pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Bereich, konzipiert. Das FÖJ wird ebenfalls ganztägig als überwiegend praktische Tätigkeit im Bereich des Naturschutzes durchgeführt. Das Eintrittsalter für beide Dienste liegt zwischen dem 17. und 27. Lebensjahr, die Dauer der Verpflichtung beträgt mindestens sechs und längstens zwölf Monate. Weiter wird der Freiwilligendienst als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen anerkannt.

Das FSJ kann daneben auch im europäischen Ausland geleistet werden, wenn der Träger seinen Hauptsitz im Inland hat.


Geplante Änderungen:
Es ist geplant, die geltenden gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in der Grund-struktur zu erhalten und in folgenden Punkten zu ergänzen:



§ 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG)

Geltende gesetzliche Bestimmungen:
§ 14b Zivildienstgesetz in seiner geltenden Fassung betrifft "Andere Dienste im Ausland". Wer sich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu einem solchen Dienst, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, vertraglich verpflichtet hat, wird nicht zum Zivildienst herangezogen. Der "Andere Dienst im Ausland" wird unentgeltlich geleistet.

Änderungen ab Januar 2002:
Die geltenden gesetzlichen Regelungen zu § 14b Zivildienstgesetz bleiben bestehen, allerdings erhalten die Familien ab Januar /2002 Kindergeld.
Die Berücksichtigung der Freiwilligen des "Anderen Dienst im Ausland" nach § 14b Zivildienstgesetz beim Kindergeld war Gegenstand vieler Petitionen und Schreiben von Betroffenen. Mit der gesetzlichen Neuregelung ist insbesondere für diesen Teilnehmerkreis ein großer Durchbruch gelungen.


Der Gesetzentwurf zur Novellierung der Freiwilligendienste soll nach der Sommerpause eingebracht werden. Damit wird einer langjährigen Forderung von Vertreterinnen und Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände und von Betroffenen entsprochen. Auch die von Bundesministerin Dr. Christine Bergmann eingesetzte Arbeitsgruppe "Zur Zukunft des Zivildienstes" hatte sich dafür ausgesprochen.
Der Ausbau und die rechtliche Absicherung nationaler und grenzüberschreitender Freiwilligendienste ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit der Novellierung der Gesetze zum FSJ und FÖJ werden wir ein weiteres Ziel der Vereinbarung erreichen und möchten damit im Internationalen Jahr der Freiwilligen ein besonderes Zeichen setzen.

  17.12.01 Eliza Ozaine ElizaOzaine@hotmail.com
Ich betrachte gerade freiwillige Leistungen von Jugendlichen als sehr wichtig für unser Zusammenleben. Den Zivildienst möchte ich hierbei ausklammern, denn hier finden wir oftmals eine Diskrepanz zwischen Pflicht und Interessen. Wichtig und unbedingt zu fördern sind Engagement und Einsatz durchaus auch für humanitäre Projekte international. Das stärkt die Völkerverständigung und das Bewußtsein für unseren Wohlstand.
Sehr wichtig ist es, die Schüler der Real- und Hauptschulen zu motivieren und es ihnen wie vorgeschlagen zu ermöglichen, direkt nach dem Abschluß einen freiwilligen Dienst zu leisten. Denn für die Abiturienten ist es oft eine Möglichkeit, die Wartesemester auszufüllen.
Auch die Ausweitung der Möglichkeiten auf mehr Bereiche erachte ich für sinnvoll.

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Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/archiv_fam/freiw/01stellungnahme
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