Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > DIALOG > Diskussionsforum > Archiv der Online-Foren des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Gleichstellung in der Privatwirtschaft - brauchen wir neue Gesetze? >
Gleichstellung
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Statement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

  08.08.01 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages
Frauen haben in unserer Gesellschaft,
trotz der gesetzlichen Rahmenbedingungen, z.B. Artikel 3 GG,
trotz der hervorragenden Bildungs- und Ausbildungsqualität,
trotz eines geänderten Rollenverständnisses und damit zusammenhängenden Selbstbewusstseins,
leider immer noch nicht die gleichen Chancen im Berufsleben wie Männer.

Frauen werden für die gleiche Leistung oftmals schlechter bezahlt, sie haben insgesamt schlechtere Einstellungschancen und werden bei Beförderungen und Aufstiegsentscheidungen übergangen.

Die Wirtschaft ist gefordert, ihren Beitrag zu leisten, um die Chancengleichheit der Frauen zu ermöglichen.

Insbesondere der Mittelstand, der die meisten Arbeitsplätze stellt, ist durch Wettbewerbsdruck, Globalisierung und unbefriedigender Wirtschaftslage in enormer Bedrängnis. Neue Regelungsmechanismen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wirtschaften sollten aus diesem Grund keine zusätzliche Wettbewerbsverzerrung für die Firmen bewirken.
Restriktive Regelungen würden den Frauen nicht zugute kommen. Vielmehr könnte eine eingreifende gesetzliche Regelung als Vorwand dienen, Frauen aus der Arbeitswelt heraus zu sozialisieren.

Vielmehr müssen der Privatwirtschaft positive Anreize gegeben werden, um die Frauenförderung voranzubringen.
Dazu gehören:

Das Online-Forum bietet sowohl den Firmen als auch Frauen und Männern die Möglichkeit, Handlungsbedarf aufzuzeigen und bereits praktizierte Lösungen vorzustellen. Über Vorschläge und Beiträge zu diesem Thema würden wir uns sehr freuen.

  09.08.01 Bettina Wendlandt b_wendlandt@hotmail.com
Zu den Telearbeitsplätzen:
1. Wie soll das den Unternehmen vorgeschrieben werden, wenn offenbar nicht einmal die Lohngleichheit gesetzlich geregelt werden kann?
2. Wieso eigentlich gerade für Frauen - a) Frauen zurück ins Haus?, b) die Qualität der Arbeit dürfte nicht unerheblich leiden, wenn dies als Alternative zur Kinderbetreuung durch andere Personen betrachtet wird (ebenso wie die Qualität der Kinderbetreuung)

Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit:
1. Wiederum: Wie soll das den Unternehmen vorgeschrieben werden, wenn offenbar nicht mal die Lohngleichheit gesetzlich geregelt werden kann?
2. Frauen wollen/ sollen doch arbeiten dürfen und nicht nur kurzfristig Arbeitsspitzen und Personalengpässe ausgleichen...
3. Flexibilität nützt den Frauen nichts, die - mangels helfender (Ehe-)Männer - aufgrund ebenfalls flexibler Bedürfnisse der Kinder nicht einmal die normale Arbeitszeit bewältigen können, Unberechenbarkeit hilft nicht weiter.

Insgesamt: Die Vorschläge zielen lediglich darauf ab, den Damen "ein bisschen Erwerbstätigkeit" zu ermöglichen, auf die Lohnschere wird nicht eingegangen. Die flexibleste Telearbeitszeit nützt wenig bei vergleichbar lächerlichem Studenlohn - und die unterschiedlichen Tätigkeitsmodifikationen bieten sogar eine Rechtfertigung, beim Lohn zu diskriminieren.

  10.08.01 FJ
Es gibt ein zentrales mittel Mittel, das in 10 Jahren durchschlagenden Erfolg haben könnte: Die Studienplätze der ZVS getrennt nach Männern und Frauen im Nummerus Clausus zu vergeben.
D.h. die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden 50:50 auf Mann und Frau aufgeteilt und die Frauen bekommen ebenso wie die Männer ein eigenes Vergabeverfahren mit eigener Wartezeit und Durchscnittsnote.
Das hätte den Effekt, wenn sich 1000 Männer um 50 Studienplätze bewerben im Fach Maschinenbau und und nur 300 Frauen auf 50 Stuidienplätze, dass die Frauen mit einer Note 3,0 ins Studium können und bei Männern ein 1,0 als Note nötig wäre. Sowie schliesslich: Es gibt Fifty-Fifty Auszubildende. Sollten Plätze an Frauen nicht vergeben werden können, können Männer im Nachrückverfahren nachrücken.
Die Leistung am Ende des Studiums würde sich harmonisieren, auch wenn Frauen mit einem Abi-schnitt von 3,0 ins Studium kämen.
NEIN schreien alle, das kann man doch nicht machen ... Die Qualität hat Vorang, der Bessere soll den platz bekommen !
Hier zeigt sich, ob die Gesellschaft und auch insbesondere die Männer bereit sind, die Hälft der Welt abzugeben. Wenn man dem nicht folgt, hiesse es ja, Frauen seien qualitativ schlechter. Dabei sind sie ja nur deshalb weniger vertreten,w eil die Männlichen Rahmenbedingungen da sein. Frauen können Maschinenbau genausogut. Der geschlechtsgetrennte Nummerus Clausus würde sich schnell harmonisieren (und zugleich ein Indikator sein). VOR der Ausbildung kann man mit einem solchen Gesetz mit viel gesellschaftlicher Akzeptanz rechnen.
Wenn Sie die Wirtschaft verpflichten wollen, 50 % Der Führungssessel an Frauen zu vergeben,. hat das keinen Erfolg. Die Regelung Fifty Fifty muss bei der Verteilung um die Studienplätze beginnegn. Und das Gesetz kann nur die verteilungspflichtigen Studiengänge betreffen (aber auch lokale NC) und rettet auch die Zukunft der ZVS.

Viele Grüsse.

  10.08.01 Dr. Rainer Großer grosser@ba-stuttgart.de
Solange die mit der Erziehung der Kinder zu spaeteren Staatsbuergern befassten Personengruppen es nicht fertig bekommen, das sog. Macho-Verhalten gesellschaftlich zu aechten, solange dieses im Gegenteil Verstaendnis findet oder auch nur geflissentlich uebersehen wird, brauchen wir uns ueber das Erwachsenenverhalten und das daraus resultierende Schicksal von Frauen im Beruf nicht zu wundern. Gesetze und Verordnungen koennen nichts ausrichten, wenn die, die sie praktizieren sollen, eine wenig geeignete Erziehung genossen haben. Dazu uebrigens gehoert auch, dass die Parteien nicht nur mit schoenen Worten, sondern auch mit Taten vorangehen, nicht mit Quotenfrauen, sondern durch Anerkennung von Intelligenz, Energie und Leistung unabhaengig vom Geschlecht. Der Hinweis "und das als Frau" stellt doch eine Diskriminierung dar !

  12.08.01 Dieter Fleischer post@dieter-fleischer.de
Maria Eichhorn schreibt: "Frauen werden für die gleiche Leistung oftmals schlechter bezahlt, sie haben insgesamt schlechtere Einstellungschancen und werden bei Beförderungen und Aufstiegsentscheidungen übergangen." Unglaublich! Gibt es dafür ein Beispiel, z. B. für die schlechtere Bezahlung? Oder ist das nur so eine ebenso beliebte wie sinnlose Redewendung?

  12.08.01 Armin Emrich arminemrich@t-online.de
Ihre Aussagen sind zu pauschal. Hier müssen Sie differenzieren, was die einzelnen Branchen und Wirtschaftszweige betrifft.
Neben wir die sozialen Bereiche, so gibt es eine Vorrangstellung von Frauen. Ein männlicher Psychologe, Sozialarbeiter usw. muß immer zurückstehen, wenn es um die Besetzung einer neuen Stelle geht. Im öffentlichen Dienst wird dieser Vorrang bereits in der Ausschreibung eingeräumt. Dies ist sexistisch. Niemand käme auf die Idee einem Mann in ähnlicher zu bevorzugen.
Anders die Lage in naturwissenschaftlichem oder handwerklichen Bereich. Solche Berufe sind jedoch weniger von Frauen gewünscht. Frauen sind lieber Sekretärinnen als Dachdeckerinnen. Daß Dachdecker mehr verdienen als Sekretärinnen ist vorallem auch der Gefahr des Berufes geschuldet. Frauen meiden Gefahrenberufe, wundern sich dennoch weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Die Lösung der Erziehungsfrage liegt in dem was Ihre Partei wünscht. Geben sie allen Kindern einen "Rucksack voller Geld" mit 1600,-- DM, damit ermöglichen Sie auch Männern bei gleichem Familieneinkommen, Erziehungsurlaub zu machen. Nach einer Untersuchung bei Bauarbeitern würden die meisten Männer zuhause bleiben, wenn nur das Familieneinkommen dadurch nicht sinkt.
Väter sind, dies wird mehr und mehr erkannt, besser als ihr Ruf.
Leider sind Trennungen und Scheidungen bei denen Kinder als Scheidungsweisen zurückbleiben an der Tagesordnung.
Setzen Sie sich für die ersatzlose Streichung des § 1671 ein. Niemand soll mehr das Recht erhalten, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Die gemeinsame elterliche Verantworung soll es ohne wenn und aber geben.
Machen Sie es so wie in Neuseeland. Dort ist Beratung für elterliche Verantwortung nach der Trennung angeordnet. Das hilft.
Bei Umgangsvereitlung erhöhen Sie die Sanktion. In Frankreich kann es bis zu zwei Jahren Knast geben. Das hilft.
Wir brauchen nicht mehr Staat, sondern mehr gemeinsame elterliche Verantwortung.
Fördern Sie nicht weiter den Teil der die Macht qua Kinder hat.
Frau und Mann sind gleichberechtigt. Nicht nur in Beruf, sondern auch in Familie. Bisher sind Männer in Familienfragen erheblich benachteiligt!!
Viele Grüße Armin Emrich (Dipl. Päd.)

  15.08.01 Detlef Naumann detlef.naumann@gmx.de
Hallo Diskussionsrunde,

wann beenden wir die Rosinenpickerei der Frauen. Gleichberechtigung heißt auch Pflichten übernehmen. Warum melden sich die Frauen denn nicht einmal zu technischen Berufen? Warum gibt es nur wenige Frauen bei der Kanalreinigung, Müllabfuhr, im Straßenbau, bei technischen Universitätsstudiengängen?

Ich fände eine 1/3 Regelung in allen Lebensbereichen dann als Gleichberechtigung, d.h. auch im Sozialbereich, Kindergärten u.s.w.!

Viele Grüße
Detlef Naumann

  22.08.01 Wilma Ricker wilma.ricker@igmetall.de
Im Grunde haben wir seit langem eine gesetzliche Regelung und es wurde ebensolange dagegeben verstoßen.

Das Grundgesetz verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Es überrascht mich doch sehr, dass die Arbeitgeber nun Anreize brauche, um sich an das Grundgesetz zu halten. Welchem Arbeitnehmer wurde je ein solches Angebot gemacht. Da sind eher Sanktionen angesagt.

Ich frage mich, warum so mit zweierlei Maß gemessen wird.

Zurück zur Diskussionsübersicht

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/archiv_fam/gleichstellung/03cdu
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion