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Gleichstellung
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Den Blick stärker auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen richten

  08.08.01 Ina Lenke, F.D.P.-Fraktion ina.lenke@bundestag.de
In den letzen Monaten sind Pläne für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft auf allen gesellschaftlichen Ebenen intensiv diskutiert worden. Die SPD hatte zur Bundestagswahl 1998 ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft den Wählerinnen und Wählern versprochen. Das Gesetz sollte Unternehmer/innen verpflichten, Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen, wie beispielsweise die Einhaltung von Frauenförderquoten, die Förderung von Frauen in technischen Berufen, die Bereitstellung betrieblich organisierter oder finanzierter Kinderbetreuung. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes sollten Sanktionen greifen, wie der Ausschluss bei der Auftragsvergabe von öffentlichen Aufträgen an die Wirtschaft.

Die Bundesregierung hat schließlich ihr Vorhaben einer gesetzlichen Regelung aufgegeben und erwartet nun von den Unternehmen freiwillige Maßnahmen zur Frauenförderung.

Die FDP begrüßt den Verzicht auf ein Gleichstellungsgesetz ausdrücklich. Wir sehen in diesem Gesetz keinen Fortschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen in der Wirtschaft. Natürlich soll sich die Politik nicht aus diesem Bereich heraus halten. Politik und Wirtschaft müssen sich gemeinsam für mehr Frauenarbeitsplätze einsetzen.

Der Frauenanteil in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft liegt bei lediglich 11%. Das ist blamabel, besonders im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn und den USA. Selbstverständlich wollen wir, dass sich die Zahl der Frauen in Leitungsfunktionen der Privatwirtschaft wesentlich erhöht. Leider sind wir davon nach wie vor weit entfernt. Woran liegt es, dass Unternehmen Frauen zögerlicher fördern als Männer - an männlicher äCliquenwirtschaftô, an Verkennung von Kompetenz und Geschick?

Wohl kaum. Unternehmen fürchten den Karriereknick, der nach wie vor in vielen Frauenbiografien früher oder später auftritt, weil sich Kindererziehung, Familienarbeit und Beruf, geschweige denn Karriere, nur schwer miteinander vereinbaren lassen. Deshalb muss hier Frauenförderung ansetzen. Frauen, Eltern, Politiker und Arbeitgeber müssen gemeinsam an der Umsetzung des ehrgeizigen Zieles der vollkommenen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz arbeiten. Ein Gleichstellungsgesetz oder starre Quoten helfen nach Auffassung der Liberalen hier nicht weiter. Die Gründe dafür, dass Frauen und Männer besonders im Arbeitsleben noch nicht gleichberechtigt nebeneinander stehen, sind sehr vielfältig. Deshalb sind einfache Lösungen nicht möglich. Mit Gesetzen wird Frauen kein guter Dienst erwiesen, denn Zwang kann freiwillige Bereitschaft nicht ersetzen. Darüber hinaus engt ein Gleichstellungsgesetz zusätzlich die Handlungsspielräume vor allem für mittelständische Betriebe ein.

Es gibt keine Patentlösung, die Gleichberechtigung schafft. Die FDP fordert, den Blick in erster Linie zunächst stärker auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu richten, die für die unzureichende Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben ursächlich sind. Diese liegen in den Familienstrukturen und der Erziehungsarbeit. Durch die Vereinbarkeit von Kind, Karriere und Beruf muss Frauen und Männern der Weg in Führungspositionen gleichermaßen geebnet werden. Es fehlt in Deutschland an umfassender und vielfältiger Kinderbetreuung vom Kleinkind bis zum Schüler. Das sind die sogenannten Rahmenbedingungen, die in den Städten und Gemeinden verändert werden müssen, für Kinder unter drei Jahren, für Kinder im Kindergartenalter von drei bis sechs Jahren und für Schulkinder. Dann erst werden Familienfrauen und ûmänner in die Lage versetzt, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Die FDP will auch Änderungen im Steuerrecht. Kinderbetreuungskosten müssen bei Arbeitnehmerinnen als Werbungskosten und bei Selbständigen als Betriebsausgaben absetzbar sein. Der jetzt im Bundestag beschlossene Freibetrag von jährlich DM 3.000,- ist hier nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Auch ein steuerliches Hemmnis für viele Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, ist die Lohnsteuerklasse fünf; hier bleibt vom Bruttolohn durch die hohe Steuerbelastung im Monat zu wenig im Portemonnaie. Flexiblere Arbeitsformen, unterschiedliche Teilzeitmodelle und Telearbeit sind nur einige Beispiele für frauenfördernde Maßnahmen von Seiten der Unternehmen.

Ebenso ist die Ausbildung von Frauen in bislang frauenuntypischen Berufsfeldern, z. B. in den Zukunftstechnologien oder im gewerblich-technischen Bereich, nicht nur Aufgabe von Unternehmen. Auch hier muss die Bildungspolitik ein Teil der Verantwortung tragen und junge Mädchen für Technik begeistern. In Schulen sollte frühzeitig das Interesse an solchen Berufen bei Mädchen geweckt werden. Der geringe Anteil von Mädchen in frauenuntypischen Ausbildungen schlägt sich in einer geringe Quote in den entsprechenden Berufen nieder. Zu wenig Frauen in Führungspositionen sind später die logische Konsequenz.
Die FDP schlägt vor, Betriebe ergänzend zu unterstützen, die über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung einen sinnvollen Beitrag zur Integration von Frauen in das Erwerbsleben leisten. Das ist sinnvoller, als die Gesetzeskeule zu schwingen. Die FDP begrüßt, dass die Bundesregierung vom Plan eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft abgerückt ist; jetzt muss die Politik aber die Rahmenbedingungen für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer in Berufsleben schaffen und der Wirtschaft Anreize geben, selbst tatkräftig daran mitzuwirken.

  15.08.01 Andreas Heiermann webmaster@hertener.de
Ich finde es schade, dass die Diskussion auf der Basis Karrierefrauen geführt wird. Die Frauen, die nach einer Schwangerschaft, oder aber auch nach vielen Jahren Hausarbeit, in den alten Beruf zurückkehren wollen/müssen, erhalten ebenfalls keine Unterstützung.
Spezielle Vorbereitungsseminare(z.B. über Volkshochschulen), Kinderhorte, finazielle Anreize bzw. Besserstellung sind mit Sicherheit ein guten Ansatz. Nötig sind mit Sicherheit Sanktionen gegen Firmen, die Frauen trotz besserer Eignung, nicht einstellen. Hier wäre die Einrichtung einer Überwachung und einer Schiedstelle denkbar. Völlig überflüssig sind Gremien oder Beauftragte, die von der Basis so weit entfernt sind, wie die Erde von der Sonne!

  24.08.01 Rolf Preuss rolfpreuss.stommeln@t-online.de
Rolf Preuss An der Kopfbuche 10
( Dipl.-Ing. ) 50259 Pulheim-Sto.
20. August 2001
Tel. 02238-925081

Gleichstellung in der Privatwirtschaft

Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 erhielt auch das Grundgesetzes Gesetzeskraft das die gesellschaftlichen Formen und das Wirken der Bundesbürger regelt und ist damit rechtsverbindlich für jeden Bundesbürger.
Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt und Artikel 12 ist auch die Berufsfreiheit gewährleistet.
Dies bedeutet, daß jeder entsprechend seiner Ausbildung und Befähigung seine Tätigkeit frei wählen kann. Einen Unterschied nach Geschlechtern gibt es nicht. Ergänzend kann hier noch der Artikel 9 erwähnt werden, der die Vereinigungsfreiheit und damit das Recht zur Bildung von Vereinigungen von, die die Förderung von Arbeit und Wirtschaftsbedingungen zum Inhalt haben.
Mit diesem Grundgesetz ist damit keine weitere staatliche Regulierung für das Wirken und der Berufsausübung aller Bundesbürger erforderlich.
Jeder Bundesbürger kann damit sich um eine gehobene Stellung für eine Tätigkeit bewerben und sich der Auswahl stellen. Jeder Bundesbürger darf und kann eigene Unternehmen gründen und sie unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen zum Erfolg führen.

Bedingt durch die besondere Situation der Bundesrepublik in jeder Hinsicht ist die erfolgreiche Besetzung einer gehobenen Position in Industrie und anderen Institutionen nur durch eine außergewöhnlichen Leistung gewährleistet. Naturgemäß sind in der Regel um eine zu besetzende Stellung immer mehrere Bewerber vorhanden und das zu entscheidende Gremium entscheidet nach einer Vielfalt von Eigenschaften. Dies sind nicht nur Zeugnisse aller Art und Empfehlungen, sondern auch der persönliche Eindruck, das Charisma, Sympathien der bewerbenden Person ist von Wichtigkeit. Daß auch neben fachlichen Eigenschaften auch Sympathien gegenüber dem Prüfgremium eine Rolle spielen, kann mit der Psychologie begründet werden. In dem komplizierten Zusammenwirken einer doch heute hochkomplexen Institution oder Industrieunternehmens ist der Erfolg vorwiegend auch auf das sympathisches Empfinden der Beteiligten untereinander darauf zurückzuführen. Fehlt dieser Zustand oder tritt sogar eine Aversion gegenüber anderen ein, ist ein Unternehmen zum Scheitern verurteilt, das die Praxis längst bewiesen hat.

Personen, die diesen Auswahlprozess nicht bestanden haben, können die Möglichkeit nutzen, sich um andere Stellen zu bewerben oder auch ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Weltweit hat sich diese Verfahrensweise in den freien demokratischen Staaten zum Vorteil von gut funktionierenden Wirtschaften und Institutionen durchgesetzt.
Es ist eine natürliche Auslese, die von allen respektiert wird.
Sich in diesen Prozessen sich mittels irgendwelcher gesetzlicher Regelungen einen Vorteil schaffen zu wollen, ist nur als absurd zu bezeichnen.
Jeder aufmerksame Beobachter unserer Gesellschaft wird feststellen, daß es eine stattliche Zahl von Frauen in vielen Führungspositionen gibt und von diesem Personenkreis wird keine Klage vernommen, daß sie unter Diskriminierung zu leiden hätten. Der Existenzkampf in diesen Positionen ist nicht leicht und muß täglich von allen Geschlechtern gleichmaßen unter Beweis gestellt werden.
Wird nun bemängelt, daß der Frauenanteil an gehobenen Positionen nicht dem Bevölkerungsanteil entspricht, ist nach meiner Meinung dieser Zustand in erster Linie bei den Frauen selbst zu suchen. Gemäß den Artikeln des Grundgesetzes kann jede Frau ein eigenes Unternehmen gründen und die Führungspositionen mit Frauen besetzen.
Sei es in den Parteien oder anderen Gremien, ist feststellbar, daß nur sehr wenige Frauen daran teilnehmen und sich noch weniger um eine Position gleich welcher Art bewerben. Auf die Frage des mangelnden Interesse kommen die unterschiedlichsten Entschuldigungen hervor, die nur eine Alibifunktion haben.
Der heutige Lebensstandard erfordert keinen solchen täglichen Einsatz mehr, daß daraus ein 12-Stundentag wird und damit endet, daß jemand geschafft abends ins Bett fällt. Vielmehr glauben die Frauen, sie müßten auf der Sänfte zum Führungspodest getragen werden. Auch sogenannte vornehme Zurückhaltung führt nicht zum Ziel, sondern nur der stetige Einsatz bringt den Erfolg.
Nicht ein Gesetz führt zum Ziel, sondern der stetige Einsatz auf allen Feldern gepaart mit dem nötigen Fachwissen. Wären sich alle Frauen einig, würde es eine Frauenpartei geben, die die Mehrheit hätte und sie würden das Geschehen in der Bundesrepublik bestimmen. Den statistisch überwiegt der Frauenanteil. Doch solange Frauen keine Abstimmung zum Mehrheitsbeschluß untereinander zustande bringen und nur eifersüchtig sich gegeneinander abschotten, wird sich nichts am Frauenanteil für höhere Leitungsfunktionen ändern. Nur ein Mehrheitsbeschluß einer Gruppe führt zum gewünschten Erfolg und nicht der der Einzelkämpferin.

RolfPreuss.Stommeln@t-online.de

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Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/archiv_fam/gleichstellung/05fdp
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