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Bundestagspräsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern. Es wird zu Beginn der Legislaturperiode für die gesamte Dauer gewählt. Dadurch sind die Mitglieder besonders herausgehoben, sie können also nicht abgesetzt oder abberufen werden. Das sichert ihnen einen Schutz gegen parteilich gemeinte Angriffe und ermöglicht ihnen eine besondere Neutralität in der Leitung der Sitzungen. Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche zusammen und berät Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen. Es wirkt unter anderem auch bei Personalangelegenheiten der höheren Mitarbeiter in der Bundestagsverwaltung mit und behandelt den Abschluss wichtiger Verträge. Zu den Beratungspunkten gehört immer wieder auch die Öffentlichkeitsarbeit des Parlamentes. Das Präsidium entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Ausschlag.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181117aa
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