Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem über die Auslegung des Grundgesetzes, über förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit der Verfassung sowie über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder und in Streitigkeiten zwischen Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten. Jedermann kann Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht richten. Die Richter werden auf zwölf Jahre gewählt und sind in ihrer Tätigkeit Unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181119
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion