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Europäische Gemeinschaften

Zu den drei Europäischen Gemeinschaften, die die wichtigste Säule der Europäischen Union bilden, gehören die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) – EGKS –, die Europäische Gemeinschaft – EG – (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – EWG –) und die Europäische Atomgemeinschaft – EAG oder EURATOM –. Der Vertrag über die Gründung der EGKS trat bereits 1952 in Kraft. 1958 folgten die Verträge zur Gründung der EWG und EAG. Die drei Gemeinschaften sind durch gemeinsame Organe und durch das Gemeinschaftsrecht eng miteinander verflochten. Ziel der Europäischen Gemeinschaften ist es eine Integration Europas auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet herbeizuführen. Die Gemeinschaftsverträge sollen die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker schaffen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181214b
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