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EU-Richtlinien

Der Rat der Europäischen Union (EU) erläßt einstimmig auf Vorschlag der Kommission Richtlinien für die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das Funktionieren des gemeinsamen europäischen Marktes auswirken. Zu den Richtlinien, deren Durchführung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten eine Änderung von gesetzlichen Vorschriften zur Folge hätte, werden unter Umständen das Europäische Parlament (EP) und gegebenenfalls auch der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß gehört. Die Richtlinien werden anschließend den gesetzgebenden Körperschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Beschlußfassung zugeleitet. Die Richtlinien sind für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet werden, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, den innerstaatlichen Stellen ist jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181216
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