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Kostenpauschale

Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die durch das Mandat entstandenen Aufwendungen eine steuerfreie Kostenpauschale, vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die Ausgaben für den Unterhalt eines Büros außerhalb des Sitzes des Bundestages (meist im Wahlkreis),Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und bei Inlandsreisen sowie die Kosten für Fahrten im Rahmen der Mandatsarbeit innerhalb der Bundesrepublik decken. Die Pauschale betrug zu Beginn der 15.Wahlperiode 3.417 Euro.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181518
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