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Rat

Der Rat wird häufig auch als Ministerrat bezeichnet, weil er sich aus je einem national weisungsgebundenen Fachminister der 15 nationalen Regierungen zusammensetzt. Bei der Rechtsetzung hat der Rat meist das entscheidende Wort. Weitere wichtige Aufgaben bestehen in der Wahrnehmung von Haushaltskompetenzen, der Mitwirkung beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge und der Ausübung von bestimmten Exekutivbefugnissen. Außerdem ernennt er die Mitglieder des Rechnungshofes, des Wirtschafts­ und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. Der Ratsvorsitz wechselt alle sechs Monate. Um besonders wichtige Entscheidungen zu treffen, tritt der Rat in den vertraglich vorgesehenen Fällen nicht auf Ministerebene, sondern auf der Ebene der Staats­ und Regierungschefs zusammen (sogenannter "Europäischer Rat"). In dieser Zusammensetzung hatte er beispielsweise über den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts­ und Währungsunion zu entscheiden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181615b
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