Deutscher Bundestag
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Regierungsbefragung

In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum ist zeitlich auf 35 Minuten begrenzt und dient der Erstinformation der Abgeordneten.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181618
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