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Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen sind Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon jetzt entschieden wird, dass auch künftig Zahlungen erfolgen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben und werden entsprechend der fortschreitenden Realisierung des jeweiligen Vorhabens in Anspruch genommen. Das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die Haushaltsreform Ende der 60er Jahre eingeführt und soll gewährleisten, dass die Höhe der Verpflichtungen jeweils aus dem Haushaltsplan zu erkennen ist.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181812
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