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Wahlkreisbewerber

Wahlkreisbewerber/innen sind diejenigen, die sich direkt zur Wahl stellen. Als Bewerber/innen einer Partei kommt nur in Frage, wer in einer Mitgliederversammlung oder einer anderen dafür bestimmten Versammlung in geheimer Wahl bestimmt worden ist. Sowohl bei der Aufstellung der Landeslisten als auch der Wahlkreisbewerber/innen ist die Parteizugehörigkeit nicht erforderlich.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181816a
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