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Wirtschafts­ und Sozialausschuss (WSA) und Ausschuss der Regionen (AdR)

Die Nebenorgane WSA und AdR bestehen jeweils aus 222 Mitgliedern. Auf die Bundesrepublik und die anderen großen Mitgliedstaaten entfallen jeweils 24 Ausschussmitglieder. Im WSA sind die verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. Seine Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben bilden eine wichtige Brücke zwischen dem Rechtsetzungsprozess auf der Gemeinschaftsebene und den innerstaatlichen Interessengruppen. Der AdR, in dem die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vertreten sind, bringt ebenfalls seine Interessen und seinen Sachverstand in den Willensbildungsprozess der EU ein.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181821a
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