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Überbrückungsgeld ("Sterbegeld")

Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das in der Vergangenheit einem doppelten Zweck diente: Zum einen - und in erster Linie - ist es eine fürsorgeähnliche Leistung, die den Hinterbliebenen die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es bei Rentnern, Beamtenpensionären und auch die meisten Tarifverträge für Arbeitnehmer sehen sie vor.

Zum anderen diente das Überbrückungsgeld früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses sogenannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten um 1.050,00 € gekürzt worden Der Kürzungsbetrag entspricht exakt dem Betrag, um den auch die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in zwei Stufen reduziert worden ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334c
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