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Fraktionsfinanzierung

Bundestagsfraktionen nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die im Interesse des ganzen Parlaments liegen. Deshalb dürfen sie aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat.

Die Sach- und Geldleistungen, die die Fraktionen erhalten, dienen alleine den Aufgaben der Fraktionen, nicht denen der Abgeordneten und auch nicht denen der Parteien.

Weil Fraktionen ihre Aufgaben ohne Mitarbeiter nicht bewältigen können, wird ein Großteil der öffentlichen Mittel für Löhne und Gehälter der Mitarbeiter verwandt. Deshalb werden bei einer Festlegung der Fraktionsmittel, die dem Bundestag obliegt, in erster Linie die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst, aber auch - für die Sachleistungen - die Entwicklung der Verbraucherpreise in Deutschland berücksichtigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1338
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