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Wahlen
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1987 Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Abbildung der Wahlplakate des Wahlkampfes 1987 der großen Parteien nebeneinander auf einer Plakatwand
Wahlplakate 1987
© dpa
Die im Gebiet des Europarates lebenden Deutschen und die innerhalb der letzten zehn Jahre ins übrige Ausland verzogenen Deutschen erhalten zu dieser Bundestagswahl erstmals das aktive Wahlrecht, sofern sie vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate in Deutschland ihren Wohnsitz hatten.

Bei der Auszählung der Mandate für den Bundestag kommt ab 1987 das Verfahren Hare-Niemeyer zur Anwendung. Es ersetzt das d'Hondt-Verfahren.

Das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer erlaubt eine mathematisch genauere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis. Es führt insbesondere für die kleinen Parteien zu einem gerechteren Ergebnis.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1987
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