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14. Wahlperiode
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Bilanz der Arbeit des Finanzausschusses in der 14. Wahlperiode

Wichtigste Ergebnisse der Ausschussarbeit

Der Finanzausschuss hat in seinen beiden Hauptarbeitsgebieten, der Steuerpolitik und dem Bereich Geld und Kredit, grundlegende gesetzliche Regelungen beraten.

Erster Schwerpunkt der Ausschussberatungen im Bereich der Steuergesetzgebung war das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, welches u.a. eine Verringerung der Steuerbelastung der Arbeitnehmer vorsah. Eingangs- und Spitzensteuersatz sollten nach diesem Gesetz in Stufen abgesenkt werden.

Mit dem Steuersenkungsgesetz sollte die von den Koalitionsfraktionen beabsichtigte Trendwende in der Finanz- und Steuerpolitik fortgesetzt und auf Unternehmen einschließlich der mittelständischen Wirtschaft ausgedehnt werden. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die zunächst für das Jahr 2002 vorgesehene Entlastungsstufe auf das Jahr 2001 vorgezogen, was einen zusätzlichen konjunkturellen Impuls bewirken sollte. Ferner wurde die stufenweise Reduzierung des Eingangsteuersatzes auf 15 v.H. im Jahr 2005 vor allem aus arbeitsmarktpolitischen Gründen für wichtig erachtet, während die schrittweise Senkung des Spitzensteuersatzes auf 45 v.H. im Jahr 2005 ein deutliches psychologisches Signal setzen sollte. Weiterer Hauptbestandteil des Steuersenkungsgesetzes war die Ablösung des körperschaftsteuerlichen Vollanrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfte-verfahren, welches nach Auffassung der Koalitionsfraktionen einfacher und weniger missbrauchsanfällig als das Anrechnungsverfahren sei, Reinvestitionen fördere, europatauglich sei und die Absenkung der Körperschaftsteuerbelastung auf einen definitiven Körperschaftsteuersatz von einheitlich 25 v.H. erlaube. Im Interesse der Gleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sah das Steuersenkungsgesetz - neben der zeitlich gestaffelten Absenkung der Einkommensteuertarife - darüber hinaus die Möglichkeit einer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze vor. Im Zuge des Flutopfersolidaritätsgesetzes wurde zur Finanzierung der notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen die für den 1. Januar 2003 vorgesehene Absenkung des Spitzensteuersatzes von 48,5 auf 47 v.H. sowie des Eingangsteuersatzes von 19,9 auf 17 v.H. um ein Jahr verschoben. Mit dem gleichen Gesetz wurde der Körperschaftsteuersatz ab dem 1.1.2003 befristet auf ein Jahr um 1,5 v.H. auf 26,5 v.H. angehoben.

Ebenso zu Beginn der Legislaturperiode beriet der Finanzausschuss über die ökologische Steuerreform, mit der in mehreren Schritten eine Verteuerung des Energieverbrauchs vorgesehen wurde, um im Gegenzug die auf diesem Weg erzielten Mehreinnahmen zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge, d.h. zur Reduzierung der Lohnnebenkosten, zu verwenden. Im Bereich der Energiebesteuerung befasste sich der Finanzausschuss ferner mit der Mineralölsteuerbefreiung von Kraftstoffen aus Biomasse. Zu erwähnen ist auch die Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale, die die steuerliche Berücksichtigung der Fahrkosten zur Arbeitsstelle unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel vorsieht.

Nachdem das Steuersenkungsgesetz im Zuge des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat noch einige wichtige Änderungen erfahren hatte - u.a. Senkung des Spitzensteuersatzes ab 2005 auf 43 v.H. statt auf 45 v.H., Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses sowie Verschiebung der Steuerbefreiung von Gewinnen bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von 2001 auf das Jahr 2002 - setzte sich der Finanzausschuss im Rahmen des Steuersenkungsergänzungsgesetzes mit einer Gesetzesvorlage auseinander, die einen Entschließungsantrag des Bundesrates nach dessen Zustimmung zum Steuersenkungsgesetz aufgenommen hatte. Im Rahmen des Steuersenkungsergänzungsgesetzes beriet der Finanzausschuss über die Wiedereinführung des halben Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer sowie über eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 v.H. ab dem Jahr 2005.

Aus den Beratungen des Finanzausschusses zum Unternehmensteuerfortent-wicklungsgesetz ist die mit dem Gesetz beabsichtigte Möglichkeit für Personenunternehmen hervorzuheben, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerneutral auf die Anschaffungskosten anderer, neu erworbener Anteile an Kapitalgesellschaften sowie auf die Anschaffungskosten von Gebäuden und abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter zu übertragen. Im Vordergrund stand bei dieser Maßnahme der Versuch einer Annäherung der steuerlichen Behandlung solcher Veräußerungsgewinne an die bereits mit dem Steuersenkungsgesetz geschaffene Steuerfreiheit der Gewinne körperschaftsteuer-pflichtiger Anteilseigner aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes über die Ausfälle bei der Umsatzsteuer waren der Anlass für das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, das den Schutz der steuerehrlichen Unternehmer vor Wettbewerbsverzerrungen durch den Missbrauch der Vorsteuer vorsieht. Die Bekämpfung des Missbrauchs sollte insbesondere durch zu erbringende Sicherheitsleistungen, eine Verbesserung des Kontrollsystems, so durch zwischenstaatliche Amtshilfe, sowie eine Haftung bei so genannten Karussellgeschäften, gewährleistet werden. Zuvor hatte der Finanzausschuss bereits eine Gesetzesinitiative des Bundesrates unterstützt, die die Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe und insbesondere die Sicherstellung der Abführung von Steuern- und Sozialabgaben vorsah sowie die Wettbewerbsfähigkeit seriöser Unternehmer schützen sollte.

Nicht zuletzt ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts befasste sich der Finanzausschuss mit Gesetzesvorlagen zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Im Zuge der Gesetzesberatungen des ersten und zweiten Gesetzes zur Familienförderung empfahl der Finanzausschuss, den Steuerfreibetrag für Kinder sowie das Kindergeld anzuheben. Gleichzeitig wurden neue Freibeträge für Erziehung und Betreuung eingeführt.

Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz und dem Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht beschäftigte sich der Finanzausschuss mit entscheidenden Rahmenbedingungen des deutschen Finanzmarktes. Mit diesen Gesetzen sollten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Börsen sowie der Anlegerschutz gestärkt und wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche ergriffen werden. Die Staatliche Aufsicht über das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen wurden im Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht in einer Behörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zusammengeführt. Das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes erbrachte die notwendige Anpassung im Hinblick auf die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen sowie den organisatorischen Aufbau der Deutschen Bundesbank, damit diese den derzeitigen und künftigen Erfordernissen im europäischen System der Zentralbanken und auf nationaler Ebene gerecht werden kann.

Das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen erzeugte auf diesen wichtigen Gebieten erstmals in Deutschland die hierzu erforderlichen rechtlichen Regelungen.

Ferner hat sich der Ausschuss in einer Vielzahl von Sitzungen mit den neuen Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute ("Basel II") auseinandergesetzt. Durch eine fraktionsübergreifende Entschließung des Deutschen Bundestages konnte erreicht werden, dass die deutsche Position bei den Verhandlungen insbesondere im Interesse kleinerer und mittlerer Unternehmen verbessert wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a07/statistik/Bilanz
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