Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Ausschüsse > Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement >
15. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement
Einsetzungsantrag

Antrag der Fraktionen der SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP

Einsetzung eines Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" gem. § 55 GO

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möge beschließen:

Für die Dauer der 15. Wahlperiode wird ein Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eingesetzt, der 11 Mitglieder und 11 stellvertretende Mitglieder hat.

Aufgabe des Unterausschusses ist es, im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" vorzubereiten, sowie die Befassung mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Vor der Sommerpause 2005 soll der Unterausschuss eine Bilanz seiner Arbeit vorlegen.

Der Unterausschuss berichtet bei Bedarf dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dies kann auch die Anregung zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme gegenüber einem anderen federführenden Ausschuss beinhalten.

Zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben wird das Ausschuss-Sekretariat des Familienausschusses um zwei Dienstposten (Referent/in und 2. Ausschuss-Sekretär/in) erweitert.

So beschlossen am 09.04.03 vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a12/a12_buerger/antrag
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion