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Aufgaben und Arbeit
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Auswärtiger Ausschuss

Die Hauptaufgabe des 3. Ausschusses liegt in der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Außenpolitik. Der Ausschuss berät diesbezügliche Anträge und Entschließungsentwürfe aus der Mitte des Bundestages und bereitet so die Beschlüsse des Plenums vor. Darüber hinaus berät und beschließt er über von der Bundesregierung gezeichnete völkerrechtliche Verträge. Erst wenn der Bundestag solchen Verträgen zustimmt, können sie i.d.R. rechtsverbindlich werden. Weitere Beschlussempfehlungen gibt der Ausschuss zu den relativ seltenen Gesetzesvorlagen der Bundesregierung außenpolitischen Inhalts ab.

Themen, mit denen dieser Ausschuss sich in der 14. Wahlperiode schwerpunktmäßig befasst, sind:

In Fragen der internationalen Sicherheitspolitik kooperiert der Auswärtige Ausschuss eng mit dem Verteidigungsausschuss, in Fragen der Europapolitik mit dem Ausschuss für Angelegenheiten der EU.

Eine Besonderheit des 3. Ausschusses ist seine Organisation als "geschlossener Ausschuss". Diese Eigenschaft wird vom Plenum selbst bei der Einsetzung des Ausschusses zu Beginn jeder Wahlperiode festgelegt: Zugang zu den Sitzungen haben demnach ausschließlich die 39 Mitglieder und ihre Vertreter, der Bundestagspräsident und seine Vertreter, die Fraktionsvorsitzenden, sowie die benannten Vertreter der Bundesregierung. Der Ausschluss einer breiteren Öffentlichkeit ermöglicht eine direkte und ungeschminkte Aussprache und erhöht mithin die Möglichkeit zur Kompromissfindung.

Der Auswärtige Ausschuss ist in der Verfassung verankert, d.h., das Grundgesetz schreibt in Artikel 45a Abs. 1 seine Einsetzung für jede Wahlperiode zwingend vor.

Die Willensbildung des Ausschusses vollzieht sich in zahlreichen gemeinsamen Sitzungen mit Vertretern der Bundesregierung (vor allem dem Auswärtigen Amt) und hochrangigen ausländischen Gesprächspartnern (z.B. Außenministern der EU-Partnerländer). In den Beratungen von europapolitischer Bedeutung wird auch das "Politische Kommittee" der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU) einbezogen. Es besteht aus den politischen Direktoren der 15 Außenministerien der EU-Länder.

Das in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene Selbstbefassungsrecht aller Ausschüsse wird vom 3. Ausschuss besonders intensiv genutzt. So berät der Ausschuss in mehr als zwei Drittel der Sitzungszeit aufgrund eigener Initiative.

Um spezielle Themenbereiche der Ausschussarbeit in kleineren Zirkeln intensiver bearbeiten zu können, werden Unterausschüsse eingesetzt, denen jeweils nur ein Teil der Mitglieder des Hauptausschusses angehören.

In der 14. Wahlperiode sind dies für den Auswärtigen Ausschuss:

Regelmäßig lässt sich der Ausschuss durch die Bundesregierung über europapolitische Entwicklungen unterrichten. Neben der EU beeinflussen auch andere internationale Organisationen die Arbeit des Ausschusses, beispielsweise die UN und die NATO wegen des Kosovo-Konfliktes, die OSZE bei Wahlbeobachtungen und der Europarat bei der Bewertung des Reformprozesses in den mittel- und osteuropäischen Staaten (Mittel- und Osteuropa).

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a3/a3_a
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