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WEU
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Grußwort des Delegationsleiters

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

Deutschland ist seit 1954 Mitglied der Westeuropäischen Union und damit des (1948 gegründeten) ältesten europäischen Verteidigungsbündnisses, dessen Kern eine gegenseitige militärische Beistandsverpflichtung darstellt.

Der Bundestag entsendet aus seinen Reihen 18 ordentliche und 18 stellvertretende Mitglieder in die Versammlungen der Westeuropäischen Union/Interparlamentarische Europäische Sicherheits- und Verteidigungsversammlung. Entsprechend der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag gehören unserer Delegation von Seiten der SPD-Fraktion 8 Abgeordnete, der CDU/CSU-Fraktion 7, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Abgeordnete, sowie der FDP-Fraktion 1 Abgeordneter mit der entsprechenden Zahl von Stellvertretern an.

In ihrer über 50jährigen Geschichte trug die WEU neben der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsaufgaben unter anderem wesentlich zur Integration der Bundesrepublik in die atlantische Allianz und zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens durch die Organisation einer Rüstungskontrolle bei.

Neben die Rüstungskooperation gehören Maßnahmen der humanitären Hilfe und Evakuierung, der Friedenserhaltung, des Krisenmanagements und der Wiederherstellung des Friedens, wie zum Beispiel im Golf und im Jugoslawienkonflikt zum Aufgabengebiet. Ganz entscheidender Bestandteil der Arbeit der Westeuropäischen Union war über all die Jahre aber die Erörterung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbedürfnisse, wobei die Westeuropäische Union seit dem Fall des Eisernen Vorhanges durch flexible Mitgliedschaftsmodelle (Assoziierte Mitglieder, Assoziierte Partner, Beobachterländer) mitteleuropäische Länder aus dem Bereich des ehemaligen Warschauer Paktes sowie bis dahin neutrale Mitglieder und die Türkei in den europäischen Sicherheits- und Verteidigungsdialog einbezogen hat.

Die operationellen Aktivitäten der Westeuropäischen Union sind im Jahr 2000 auf die europäische Union übertragen worden, allerdings unter Beibehaltung der weitreichenden Beistandsverpflichtungen des Artikels 5 des (Brüsseler) WEU-Vertrages.

Die Aufgaben der Versammlung bleiben weiter bestehen. Daher wird sie ihre vertraglich abgesicherte Kontrollbefugnis hinsichtlich der Rüstungszusammenarbeit und der Beistandsverpflichtung weiterhin ausüben.

Als einzige internationale Parlamentarische Versammlung mit vertraglichen Kompetenzen im Verteidigungsbereich trägt die Parlamentarische Versammlung der WEU zur Gestaltung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei und hat eine beträchtliche Anzahl von Vorschlägen zu verschiedensten Themen (z. B. Militärstab, militärische Fähigkeiten, Nachrichtenwesen) erarbeitet.

In jüngster Zeit hat sie sich für die Schaffung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsversammlung eingesetzt, die Aktivitäten der EU auf den Gebieten der Sicherheit und aus der Perspektive der nationalen Parlamente überwachen würde. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen immer wieder die mögliche Ausgestaltungen einer parlamentarischen Kontrolle der ESVP in einem zukünftigen Europa und die Stärkung der europäischen Streitkräfte. Zumindest bis zur EU Regierungskonferenz 2004 ist die Parlamentarische Versammlung der WEU das einzige europäische parlamentarische Forum für die ESVP, das diese politische Analyse und Meinungsbildungsarbeit leistet. Dabei werden die europäischen NATO-Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, und die EU-Beitrittskandidatenländer mit eingeschlossen.

Die deutsche Delegation der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bringt sich wie ihre Vorgänger mit Engagement in die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung ein, indem sie insbesondere die Vorschläge zu den künftigen Aufgaben im Rahmen der EU-Sicherheits- und Außenpolitik mit gestaltet.


Joachim Hörster
MdB
Leiter der deutschen Delegation

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/weu/gruss
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