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Wie groß ist die Bundesversammlung?

Weder das Grundgesetz noch das ergänzende »Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung« nennt die genaue Zahl der Mitglieder der Bundesversammlung. Diese richtet sich vielmehr nach der jeweiligen Stärke des Bundestages. Im ersten Bundestag saßen 410 Abgeordnete, so dass die Länder ebenfalls 410 Delegierte in die Bundesversammlung entsenden konnten. Die Mitgliederzahl des Bundestages wuchs dann auf über 500, schwankte aber durch so genannte Überhangmandate. Sie belief sich 1954 auf 509, 1959 auf 519, 1964 auf 521, 1969, 1974 und 1979 auf 518, 1984 auf 520 und 1989 auf 519 Mitglieder. Dementsprechend bestand die Bundesversammlung 1989 aus 1.038 Mitgliedern.

Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands erhöhte sich mit der Wahl des Bundestages vom 2. Dezember 1990 dessen Mitgliederzahl auf 662, so dass die nunmehr 16 statt bisher elf Landesparlamente ebenfalls insgesamt 662 Mitglieder zu stellen hatten. Somit bestand die 10. Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten 1994 aus 1.324 Mitgliedern.

Die 11. Bundesversammlung vom 23. Mai 1999 bestand aus 1.338 Mitgliedern (669 Mitglieder des Bundestages und 669 von den Volksvertretungen der 16 Bundesländer entsandte Delegierte). Für die 12. Bundesversammlung am 23. Mai 2004 ist aufgrund der Anzahl der Bundestagsmandate (603) mit 1.206 Mitgliedern zu rechnen. Die amtliche Feststellung der Mitgliederzahl und der von jeder Volksvertretung der Länder zu entsendenden Delegierten obliegt der Bundesregierung und wird erst in einer angemessenen Frist vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung bekannt gegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/1463bund_04
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