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Benachrichtigung, -Wahl

Spätestens am Tag, bevor das Wählerverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, eine Postkarte, die Wahlbenachrichtigung.

Darauf befinden sich folgende Angaben:

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte unbedingt bei der zuständigen Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis daraufhin überprüfen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/B/b03
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