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Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahregewählt und kann einmal wiedergewählt werden.

Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Der Bundespräsident darf kein anderes Amt ausüben.

Bei seinem Amtsantritt leistet er vor Bundestag und Bundesrat den Amtseid. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b11
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