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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die Wahl der Verfassungsrichter setzt der Bundestag zu Beginn der Wahlperiode einen Wahlausschuss ein.

Das Gericht entscheidet u.a. über

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b16
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