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Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter ist eines der vom Bundeswahlgesetz vorgesehenen Wahlorgane. Er wird ebenso wie sein Stellvertreter vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit ernannt.

Meist ist es der Leiter des Statistischen Bundesamtes.

Der Bundeswahlleiter beruft die Beisitzer für den Bundeswahlausschuss und führt in diesem Ausschuss den Vorsitz.

Grundsätzlich ist er zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl.

Neben administrativen Zuständigkeiten

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b19
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