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Direktmandat

Von den 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält der Kandidat das sogenannte Direktmandat, der die meisten Erst- stimmen auf sich vereinigen kann.

Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein.

Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird.

Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/d5
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