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Parteien

Welche Vereinigung von Bürgern als Partei gilt, bestimmt sich nach dem Parteiengesetz.

Verkürzt dargestellt sind Parteien danach Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.

Auch wenn die Parteien die Voraussetzungen nach dem Parteiengesetz erfüllen, müssen sie dennoch vom Bundeswahlleiter daraufhin überprüft werden, ob sie für eine Bundestagswahl als Parteien anerkannt werden, die eine Landesliste einreichen dürfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p2
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