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Wahlpflicht

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.

Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe bezahlen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p7
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