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Wahltag, Wahltermin

Nach dem Bundeswahlgesetz (§ 16) bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Der Wahltag darf auf nur auf einen Tag festgelegt werden, der frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt. Außerdem muss der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.

Im Gesetz gibt es keine Regelung, dass jemand anderes dem Bundespräsidenten einen Vorschlag für den Wahltag machen darf. Er folgt jedoch i.d.R. der Empfehlung der Bundesregierung.

Nach üblicher Staatspraxis legt die Regierung ihre Empfehlung fest, nachdem Kontakte mit den Bundesländern, dem Bundestag und den einzelnen Fraktionen stattgefunden haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/t1
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