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Wahlkreis

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in Wahlkreise eingeteilt.

Für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag sind das 299 Wahlkreise. Ihre Grenzen ergeben sich aus einer Anlage zum Bundeswahlgesetz.

Dort finden sich auch die Kriterien, die der ständigen Wahlkreiskommission für die Überprüfung der Wahlkreiseinteilung vorgegeben sind:

Die ständige Wahlkreiskommission wird vom Bundespräsidenten ernannt. Ihr gehören an:

Spätestens 15 Monate nach Beginn einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages erstattet die Wahlkreiskommission dem Bundesminister des Innern einen Bericht, der ihn an den Deutschen Bundestag weiterleitet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. In diesem Bericht stellt die Wahlkreiskommission fest, ob und welche Änderungen der Wahlkreisgrenzen sie für erforderlich hält.

Über die Einteilung der Wahlkreise bestimmt der Bundestag jedoch selber durch Änderung des Bundeswahlgesetzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w13
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