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15. Wahlperiode
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Jahresberichte zum Download (1995 - 2001)



Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten

Der Wehrbeauftragte ist verpflichtet, jeweils für ein Kalenderjahr dem Bundestag einen Gesamtbericht (Jahresbericht) zu erstatten. Für die inhaltliche Gestaltung des Berichtes sind ihm nähere Vorgaben nicht gemacht worden. Die Art der Berichterstattung hat sich deshalb an dem ihm von der Verfassung übertragenen Auftrag, nämlich Kontrollorgan und Petitionsinstanz zu sein, zu orientieren. Dies hat zur Folge, dass sich der Bericht überwiegend mit negativen Erscheinungen in den Streitkräften zu befassen hat. Die bisherigen Amtsinhaber haben daher stets den Bericht in erster Linie als einen "Mängelbericht" verstanden. Er ist kein Bericht über den Gesamtzustand der Bundeswehr.

Parlamentarische Kontrolle hat - neben der Überwachung der Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Exekutive-, den Zweck, das Parlament in den Stand zu setzen, unmittelbar durch eigene Feststellungen Missstände und Fehlentwicklungen zu erkennen und so Anregungen für politisches Handeln zu gewinnen. Aus diesem Verständnis enthalten die Ausführungen des Wehrbeauftragten in seinen Jahresberichten neben den Verstößen von Vorgesetzten und Dienststellen gegen die Grundrechte und die Grundsätze der Inneren Führung auch umfassende Darstellungen über die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Streitkräfte und den soldatischen Dienst. Er gibt insbesondere auch wichtige Hinweise auf Auswirkungen bestehender gesetzlicher und sonstiger Regelungen, soweit sie die Grundsätze der Inneren Führung berühren. Er wird dadurch zu einer Art Frühwarnsystem für das Parlament. Es liegt in der Natur der Sache, dass seine Darlegungen nicht immer von politischen und parlamentarischen Aspekten frei sein können.

Die so gestalteten Berichte werden vom Parlament, insbesondere vom Verteidigungsausschuss, als zentrale Grundlage für die Beratung und für Entscheidungen zur inneren Entwicklung der Bundeswehr herangezogen. Die Jahresberichte tragen hierdurch mit dazu bei, die Aufmerksamkeit des Parlamentes auf die besonderen Anliegen und Sorgen des einzelnen Soldaten, aber auch der Streitkräfte insgesamt zu lenken. So wird der Wehrbeauftragte gerade durch seine Berichte, die ihn zunächst als kritischen Kontrolleur ausweisen, zu einer Art Verbindungsglied zwischen den Soldaten und dem Bundestag.

Der Jahresbericht findet von jeher in den Medien große Beachtung. Die Berichterstattung über diesen Bericht macht eine breite Offentlichkeit mit den Anliegen und Problemen der Bundeswehr bekannt und fördert das Verständnis für notwendige Abhilfemaßnahmen. Gleichzeitig rückt sie den Jahresbericht stärker in das Blickfeld des Parlamentes.

Die Berichterstattung über negative Vorkommnisse und Entwicklungen in den Streitkräften birgt die Gefahr in sich, dass in den Medien über die Bundeswehr einseitig negativ oder gelegentlich auch in reißerischer Weise berichtet wird. Dies kann für den Wehrbeauftragten jedoch kein Anlass sein, entgegen dem gesetzlichen Auftrag auf eine umfassende wahrheitsgemäße Darlegung seiner Feststellungen zu verzichten. Im übrigen hat das Grundgesetz den Medien im Interesse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für ihre Berichterstattung große Freiheiten eingeräumt. Einzelne unsachliche Darstellungen in den Medien sind als Preis für eine solche Verfassung hinzunehmen.

Adressat des Jahresberichtes ist das Parlament. Der Bericht wird im ersten Quartal eines jeden Jahres dem/der Präsidenten/in des Bundestages zugeleitet und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Unmittelbar danach wird der Bericht in der Truppe verteilt. Der/Die Präsident/in überweist den Bericht an den Verteidigungsausschuss, der den Bundesminister der Verteidigung auffordert, dazu Stellung zu nehmen. Liegt die Stellungnahme vor, wird der Bericht im Verteidigungsausschuss beraten, wobei der Bundesminister der Verteidigung und der Wehrbeauftragte ihre Auffassungen verdeutlichen und ergänzen können. Die Beratungen enden mit dem Bericht des Verteidigungsausschusses und einer Beschlussempfehlung, die dem Plenum zur öffentlichen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird. Bei dieser Beratung wird dem Wehrbeauftragten das Wort erteilt, wenn dies von einer Fraktion oder von anwesenden fünf von Hundert der Mitglieder des Deutschen Bundestages verlangt wird. Dies ist regelmäßig der Fall.

In seiner Stellungnahme zum Jahresbericht äußert sich der Bundesminister der Verteidigung auch zu den Maßnahmen, die zur Beseitigung der von dem Wehrbeauftragten festgestellten Mängel erforderlich sind. Über den Stand der Verwirklichung dieser Maßnahmen lässt sich das Parlament ein Jahr später erneut berichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/08a_145jahr
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