THEMEN DER WOCHE
Bundesverfassungsgericht weist Klagen ab
Bundesverfassungsgericht: Zweiter Senat
© dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2005 die Klagen
der Abgeorneten Jelena Hofmann (SPD) und Werner Schulz
(Bündnis 90/Die Grünen) abgewiesen. Die Neuwahl des
Bundestages wird somit am 18. September 2005 stattfinden.
- Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zum Urteil
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil
Ihre Fragen zur Bundestagswahl
Herzlich willkommen! Ich bin Ihr virtueller Berater, und
informiere Sie zum Thema 'Wählen gehen'. Ich kann mich
über vieles mit Ihnen unterhalten. Darf ich Sie zu einem
Gespräch einladen?
Was darf ich Ihnen zum Thema 'Wählen gehen'
erzählen?
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Wie wird bei der Bundestagswahl gewählt?
- einfach erklärt, nicht nur für Kinder - - Begriffe rund um die Bundestagswahl
- Wahlkreis-Informationen
- Chronik der Bundestagswahl 2005
- Wahlen - Streifzug durch die Geschichte
- www.mitmischen.de - Informationen rund um Politik und die Bundestagswahl 2005 für Jugendliche und junge Wähler
- Literaturtipp: "Parteien, Medien, Wähler - Wahlkampf in Deutschland"
- Der Bundeswahlleiter
- Sitzung des Bundeswahlausschusses vom
12.08.2005
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"Was macht eigentlich...?" ein Bundeswahlleiter
v.l. Johann Hahlen, Moderator Sönke Petersen, Wolfgang Zeh
© DBT
Am 18. September sind rund 62 Millionen Menschen aufgerufen, den 16. Deutschen Bundestag zu wählen. Was für die einen lediglich ein Kreuz auf dem Wahlschein ist, bedeutet für andere viel Arbeit - sowohl vor als auch nach der Wahl. In der Sendereihe "Was macht eigentlich...?" stellt Sönke Petersen die beiden Männer vor, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl und die Konstituierung des neuen Parlaments große Verantwortung tragen: den Bundeswahlleiter, Johann Hahlen und den Direktor beim Deutschen Bundestag, Prof. Wolfgang Zeh. Sie beantworten alle Fragen rund um die Bundestagswahl 2005: Welche Parteien werden überhaupt zur Wahl zugelassen? Wie wählen Deutsche im Ausland und worauf wird eigentlich der Amtseid des Kanzlers und der Minister abgelegt? Interessantes, Wissenswertes und Erstaunliches rund um die Bundestagswahl 2005.
Bundespräsident Köhler stimmt vorgezogener Neuwahl zu
Bundespräsident Horst
Köhler © dpa |
"Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und
Neuwahlen für den 18. September angesetzt." Mit diesen Worten
begann Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juli 2005
seine Fernsehansprache.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte nach dem gescheiterten
Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, die Auflösung des
Parlaments am 01. Juli 2005 beantragt. Bundespräsident
Köhler gab dem Ersuchen Schröders statt und beendete die
15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorzeitig.
Sollte Klage erhoben werden, wird das Bundesverfassungsgericht die
endgültige Entscheidung treffen.
Selbstauflösungsrecht des Parlaments - Pro und Kontra
v.l. Ströbele
(Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Petersen, Nooke
(CDU/CSU) © DBT |
Die Ankündigung von Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Günter Nooke (CDU/CSU) stellen in der Sendereihe "Streitgespräch Blickpunkt Bundestag" ihre Standpunkte zum Thema "Selbstauflösungsrecht des Parlaments" dar und diskutieren diese Frage sowohl im historischen als auch im verfassungsrechtlichen Kontext.
Auflösung des Bundestages und vorzeitige Wahlen
Blick in den
Plenarsaal © DBT |
Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten einer Auflösung des Bundestages vor - nach Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG und nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG. In beiden Fällen liegt die Entscheidung, den Bundestag aufzulösen, beim Bundespräsidenten. Es gibt also weder eine automatische Auflösung noch ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments; dieses hat es jedoch in der Hand, eine Auflösung zu verhindern, indem es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG). Nach erfolgter Auflösung müssen "innerhalb von sechzig Tagen" (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG) Neuwahlen stattfinden. Der "aufgelöste" Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen, wie sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt; es gibt also keine parlamentslose Zeit.