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003/2005
Stand: 04.01.2005
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Regierung plant kein Leistungsgesetz für Steinkohlebeihilfen

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Derzeit verfolgt die Bundesregierung keine Pläne, ein Leistungsgesetz als Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr 1997 einzubringen. Zur Begründung erklärt sie in ihrer Antwort (15/4479) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4269), die Steinkohlebeihilfen für die Jahre 2006 bis 2008 seien bereits im Bundeshaushalt 2004 über eine Verpflichtungsermächtigung verankert. Damit verbunden seien verbindliche Erläuterungen zu den Steinkohlebeihilfen. Die dort getroffenen Aussagen umfassten zum Teil auch den Zeitraum 2009 bis 2012. Der Bundesrechnungshof habe in seinem Bericht über die Behandlung der Zuwendungen für Maßnahmen zugunsten des Steinkohlenbergbaus die Erläuterungen zu 2009 bis 2012 als "politische Absichtserklärung" charakterisiert. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes sollte der Haushaltsgesetzgeber zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen einstellen, wenn die Förderung des Steinkohlenbergbaus bis 2012 fortgeführt werden soll. Dieser Einschätzung schließt sich die Regierung an.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/02
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