hib-Meldung
003/2005
Stand: 04.01.2005
Regierung plant kein Leistungsgesetz für Steinkohlebeihilfen
15/4479) auf eine Kleine Anfrage der
FDP (15/4269), die Steinkohlebeihilfen
für die Jahre 2006 bis 2008 seien bereits im Bundeshaushalt
2004 über eine Verpflichtungsermächtigung verankert.
Damit verbunden seien verbindliche Erläuterungen zu den
Steinkohlebeihilfen. Die dort getroffenen Aussagen umfassten zum
Teil auch den Zeitraum 2009 bis 2012. Der Bundesrechnungshof habe
in seinem Bericht über die Behandlung der Zuwendungen für
Maßnahmen zugunsten des Steinkohlenbergbaus die
Erläuterungen zu 2009 bis 2012 als "politische
Absichtserklärung" charakterisiert. Nach Ansicht des
Bundesrechnungshofes sollte der Haushaltsgesetzgeber
zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen einstellen, wenn
die Förderung des Steinkohlenbergbaus bis 2012
fortgeführt werden soll. Dieser Einschätzung
schließt sich die Regierung an.
Berlin: (hib/BOB) Derzeit verfolgt die Bundesregierung keine
Pläne, ein Leistungsgesetz als Nachfolgeregelung zum bis 2005
laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr 1997 einzubringen. Zur
Begründung erklärt sie in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/02