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003/2005
Stand: 04.01.2005
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Regierung will Zwangsvollstreckungsverfahren beschleunigen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die vor sechs Jahren in Kraft getretene Zwangsvollstreckungsnovelle hat zur Entlastung der Rechtspfleger, zur Verfahrensvereinfachung und Entlastung der Gerichte beigetragen. Sie hat aber auch zu einer teilweise deutlichen Verlängerung der Erledigungszeiten für Zwangsvollstreckungsaufträge geführt, da die Gerichtsvollzieher neue Aufgaben bewältigen mussten. Die Verlängerung der Verfahren kann nun eine Woche oder mehrere Monate betragen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4583) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4446). Die Regierung möchte deshalb Zwangsvollstreckungsverfahren beschleunigen und effektiver gestalten, insbesondere bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Dazu seien auf Initiative des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizverwaltungen zwei Arbeitsgruppen eingesetzt worden, deren Ergebnisse im Laufe dieses Jahres vorliegen sollen. Zur Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen erklärt die Regierung, der Referentenentwurf sei bei den beteiligten Bundesministerien, den Landesjustizverwaltungen sowie bei den beteiligten Fachkreisen und Verbänden "auf positive Resonanz" gestoßen. Derzeit werde der Regierungsentwurf ausgearbeitet. Das Gesetz solle vom 21. Oktober dieses Jahres an gelten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/04
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