hib-Meldung
003/2005
Stand: 04.01.2005
Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen beim Straßenbau thematisiert
15/4526). Die Unionsfraktion stellt in
Frage, ob die bisherige Geltungsdauer von
fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen von
bislang fünf Jahren der gravierend veränderten
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau noch gerecht
wird. Die Abgeordneten wollen in diesem Zusammenhang wissen, wie
hoch derzeit die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für
alle bestandskräftigen, aber noch nicht begonnenen Vorhaben
ist, und wie viel Geld für alle im Verfahren befindlichen,
aber noch nicht bestandskräftigen Maßnahmen des Aus- und
Neubaus von Bundesfernstraßen bereitsteht. Von Interesse ist
auch, wie viele Vorhaben mit welchem Finanzbedarf in den Jahren
2005 bis 2007 angepackt werden, wenn nicht das Baurecht verfallen
soll. Außerdem soll die Bundesregierung sagen, wie in den
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem
Verfall von Baurecht umgegangen wird.
Berlin: (hib/SAS) Die Geltungsdauer von
Planfeststellungsbeschlüssen beim Bundesfernstraßenbau
steht im Mittelpunkt einer Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/08