hib-Meldung
003/2005
Stand: 04.01.2005
Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
15/4601) mit. Die Höhe der
Zahlungen bemesse sich nach den Regelbeiträgen für den
Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und
dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen
Regelbeiträge seien stärker erhöht worden als bei
der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.
Berlin: (hib/BOB) Über die bereits bewilligte
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15
Millionen Euro ist eine weitere Ausgabe von 6 Millionen Euro zur
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz zu leisten. Dies teilt die
Bundesregierung in einer Unterrichtung über die Haushalts- und
Wirtschaftsführung 2004 (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/11