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006/2005
Stand: 06.01.2005
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Regierung: Kritik an Kosten der Disease-Management-Programme unberechtigt

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/SAD) Die Kritik an den Verwaltungs- und Dokumentationskosten der Disease-Management-Programme (DMP) zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Kranken ist aus der Sicht der Bundesregierung unberechtigt. Das erklärt sie in ihrer Antwort (15/4593) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/4464). Die für das Jahr 2004 vom Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen veranschlagten Verwaltungs- und Dokumentationskosten von rund 155 Millionen Euro bewegten sich in einer Größenordnung von weniger als 0,02 Beitragssatzpunkten. Angesichts dieses geringen Anteils an den GKV-Gesamtausgaben, sei die Kosten-Nutzen-Relation als sehr günstig zu bewerten. Darüber hinaus seien hierin nicht nur die direkten Kosten für Behandlungsprogramme enthalten, sondern auch für Informationsmaterial, Patientenschulung und -betreuung. Für das Jahr 2005 rechne der Schätzerkreis mit einem weiteren Anstieg der Kosten. Die kalkulierten 176,1 Millionen Euro Verwaltungskosten und die 157,2 Millionen Euro Dokumentationskosten sind laut Bundesregierung auf die voraussichtlich stark zunehmenden Zahlen chronisch Kranker in den Behandlungsprogrammen zurückzuführen. Auf einem Patienten kämen dabei eine unveränderte Verwaltungspauschale von 84 Euro sowie Dokumentationskosten von 75 Euro. Die strukturierten Behandlungsprogramme sehen nach Angaben der Bundesregierung eine Versorgung vor, die das Risiko von Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit so weit wie möglich verhindert und die Lebensqualität der Patienten verbessert. Darüber hinaus förderten die Programme die Zusammenarbeit und Abstimmung der Ärzte untereinander. Bis zum 10. Dezember 2004 seien beim Bundesversicherungsamt insgesamt 5.724 Anträge eingegangen, davon mehr als die Hälfte für Diabetes mellitus Typ 2 und die restlichen für Brustkrebs und für koronare Herzkrankheit.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_006/03
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