hib-Meldung
007/2005
Stand: 07.01.2005
Landwirtschaftliche Rentenbank sagt Fördermittel über 33,6 Millionen Euro zu
15/4606) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4564) klar, dass in 2003 von 21
Anträgen 17 positiv beschieden und vier abgelehnt worden sind.
Insgesamt belaufe sich das zugesagte Fördervolumen für
den Zeitraum 2000 bis 2003 auf 33,6 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt
der Antwort seien für das Jahr 2004 bereits vier Anträge
genehmigt, über die anderen sei noch nicht entschieden worden.
Die genehmigten Finanzierungsanträge für 2003 und 2004
beträfen ein Darlehensvolumen von 19,9 Millionen Euro, auf die
abgelehnten Anträge entfalle ein Darlehensvolumen von 2,5
Millionen Euro. Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel
daran, dass eine rechtliche Grundlage für die
Überführung des Zwecksvermögens der
Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) in den Bundeshaushalt besteht.
Nicht das Entschuldungsabwicklungsgesetz - wie von der FDP in ihrer
Anfrage behauptet - biete dafür die gesetzliche Grundlage,
sondern das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass das
Entschuldungsabwicklungsgesetz durch einen Artikel aufgehoben
worden sei und deshalb die Überführung des
Zweckvermögens oder von Teilen des Zweckvermögens in den
Bundeshaushalt jeglicher rechtlicher Grundlage entbehre.
Befürchtet hatte sie auch, dass wegen der
Überführung des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt
Förderanträge von Landwirten an die LR deshalb abgelehnt
werden könnten. Auf die Frage der Abgeordneten, wie viel vom
Eigenkapital der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch
Förderzusagen gebunden sei, entgegnet die Bundesregierung,
dass die Förderzusagen aus dem Zweckvermögen
grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit der Höhe des
Eigenkapitals der LR stünden. Beurteilt werde die
Modellhaftigkeit einer zu fördernden Investition. Wenn diese
bejaht werde, erfolge eine Kreditzusage der LR gegenüber der
Hausbank des Investors. Im Weiteren stuft die Regierung eigenen
Angaben zufolge Vorhaben als modellhaft ein, die nicht mehr im
Bereich der klassischen Forschung und Entwicklung liegen, aber auch
noch nicht dem Stand der Technik sowie organisatorischen und
finanzierungstechnischen Standards entsprechen. In den vergangenen
Jahren hätten die Schwerpunkte der Förderung in den
Bereichen erneuerbarer Energien, Verbesserung des Tierschutzes
sowie Verbesserung der Energieeffizienz im Gartenbau gelegen.
Berlin: (hib/SAS) Zur Situation der Förderanträge auf
Finanzierung aus Mittel des Zweckvermögens der
Landwirtschaftlichen Rentenbank in 2003 und 2004 stellt die
Regierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_007/01