Einfuhrbeschränkungen bei Textilien sind weggefallen
Berlin: (hib/VOM) Zum 1. Januar sind mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen bei Textilwaren und Bekleidung weggefallen. Dies geht aus einer Verordnung der Bundesregierung (15/4703) hervor, durch die die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an geändertes internationales Recht angepasst worden ist. Betroffen sind mehrere asiatische und südamerikanische Staaten sowie Moldau und Kroatien. Die Textilabkommen der EU mit Kasachstan, Laos, Tadschikistan, Turkmenistan und Bosnien und Herzegowina, die Ende 2004 ausliefen, sind nicht mehr verlängert worden, heißt es in der Verordnung weiter. Für Textileinfuhren aus China ist eine Überwachung vorgesehen, um Daten über das Einfuhrvolumen zu erfassen. Die letzten noch bestehenden mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Schuhe, Haushaltsgegenstände aus Porzellan und anderen keramischen Stoffen aus China sind zum 1. Januar dieses Jahr ebenfalls entfallen. Gegenüber Russland entfällt künftig das zu Überwachungszwecken für bestimmte Stahlerzeugnisse vorgesehene Doppelkontrollverfahren.