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030/2005
Stand: 01.02.2005
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Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten ausweiten

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion will die Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/4716) vorgelegt. Die Fraktion bezieht sich auf den Vertrag über eine Europäische Verfassung, welche die Stellung der nationalen Parlamente gegenüber der EU stärke und weitere Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene übertrage. Die Mitwirkungsrechte des Parlamentes reichten von einem grundsätzlichen Weisungsrecht gegenüber der Regierung vor ihrer Zustimmung zu Rechtsakten der EU bis hin zu einem Zustimmungserfordernis in wichtigen Entscheidungen. Einer besseren Mitwirkung der Abgeordneten diene auch das Recht des Bundestages, in der Vertretung Deutschlands bei der EU repräsentiert zu sein. Darüber hinaus legt die Union in ihrem Entwurf das Verfahren einer Klageerhebung des Bundestages bei Verstößen gegen das "Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit" fest, das dem Verfassungsvertrag beigefügt ist. Schließlich wollen die Abgeordneten das Verfahren zur Entsendung der deutschen Mitglieder zum Europäischen Gerichtshof an das Verfahren für die Ernennung der Richter für die obersten Gerichtshöfe des Bundes anpassen. Weil es im Protokoll heiße, dass die Klage eines Mitgliedstaates im Namen seines Parlamentes oder einer Parlamentskammer übermittelt wird, müsse die Klage von der Bundesregierung namens des Deutschen Bundestages beim Gerichtshof eingereicht werden. Die Bundesregierung handele dabei also lediglich als Bote. Darüber hinaus strebt die Fraktion eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag an, in der es um eine Präzisierung der Informationspflichten der Regierung geht. Die Regierung müsse Dokumente, Mitteilungen und Berichte der europäischen Institutionen dem Bundestag so bald wie möglich zuleiten. Ohne diese Informationen sei eine effektive Mitwirkung des Parlamentes in EU-Angelegenheiten nicht möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_030/01
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