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030/2005
Stand: 01.02.2005
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Koalition: Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst. In ihrem Antrag (15/4724) setzen sie sich dafür ein, dass die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen wird, da aus ihrer Sicht sonst die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Stärkung der Kinderrechte auf internationaler Ebene leiden wird. Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung darüber erneut mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme der Erklärung werde bereits seit mehreren Jahren politisch gerungen, heißt es weiter. Die Erklärung werde zwar in ihrem ausländerrechtlichen Teil als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet, sie schmälere aber den insgesamt positiven Blick auf die Situation der Kinderrechte hierzulande.

Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen- oder Kinderrecht behandelt werden.

Politischen Handlungsbedarf leitet die Koalition auch aus einer EU-Richtlinie "über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes" ab. Nach dieser Reichtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt werden. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie der ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann. Bestärkt sieht sich die Koalition in ihrer Haltung auch durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der im vergangenen Jahr anlässlich einer Anhörung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Deutschland eine Führungsrolle bei den Kinderrechten zugestand, aber auch feststellte, dass es für die Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Vorbehaltserklärung weiteren Handlungsbedarf gibt.

Im Weiteren fordern die Fraktionen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie anspricht, dem Parlament zügig zum Beschluss vorzulegen und anschließend in innerstaatliches Recht umzusetzen. Auch soll die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention in Sprachen übersetzen lassen, die von Minderjährigen mit Migrationshintergrund gesprochen werden und einen Nationalen Aktionsplan "Für eine kindergerechte Welt" vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_030/04
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