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036/2005
Stand: 07.02.2005
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"Kernenergie ist keine Voraussetzung für erfolgreiche Klimaschutzpolitik"

Umwelt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Aus Sicht der Bundesregierung ist die Nutzung der Kernenergie keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Dies geht aus der Antwort (15/4680) auf eine Große Anfrage der FDP (15/3026) hervor. Die Regierung verweist dabei auf ein neues Forschungskonzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zur Fortentwicklung der Kraftwerkstechnologie (COORETEC). Dieses Konzept verfolge zwei "Pfade" und ziele darauf ab, die Umweltverträglichkeit von Kohle und Gas deutlich zu steigern. Danach lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte im Vergleich zu heute um sieben bis neun Prozentpunkte erhöhen, so die Regierungsangaben. Neben dem Einspareffekt bei den Ressourcen Kohle und Gas ergebe sich daraus eine Minderung der spezifischen CO²-Emissionen um bis zu 20 Prozent. Der zweite Pfad von COORETEC sei darauf gerichtet, Kohlendioxidkosten günstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Damit könne eine weitgehend CO²-freie Stromerzeugung aus Kohle ermöglicht und so der Konflikt zwischen Klimaschutz und Versorgungssicherheit gelöst werden, heißt es. Der Zeitbedarf für eine marktreife Entwicklung dieser Technologien werde ebenfalls auf zehn bis zwanzig Jahre geschätzt. Laut Antwort hat die Stromerzeugung aus Wasserkraft und Windkraft in den Jahren 2002 und 2003 die Stromgewinnung aus Kernkraft bereits übertroffen. Danach erzielten Kernkraftanlagen 2003 insgesamt 22.101 Megawatt (MW), Braunkohlenkraftwerke insgesamt 22.233 MW und Steinkohle 30.451 MW. Die Stromerzeugung durch Gas wird mit 19.534 MW ausgewiesen, durch Öl mit 5.056 MW, durch Wasser mit 9.031 MW, durch Wind mit 14.609 MW, durch Biomasse 1.040 mit MW und durch Solarenergie mit 408 MW. Erläuternd wird dargelegt, die Grundlast der Stromversorgung erfolge bislang überwiegend durch Kernkraft-, Braunkohle-, Biomasse-, Geothermie- und Laufwasserkraftwerke. Für die Mittellast werden Steinkohle-, Gas- und Speicherwasserkraftwerke genannt und für die Spitzenlast Pumpspeicherkraftwerke und Gasturbinen. Eine eindeutige Zuordnung der Nutzung von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen sei für die genannten Lastbereichen nur eingeschränkt möglich. Änderungen im Energiemix würden aber einen längerfristigen Zeitraum beanspruchen. So erwarte man für die kommenden Jahre weiterhin steigende Beiträge der Erneuerbarer Energien. Ziel sei es, deren Anteil an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent zu erhöhen und bis 2020 mindestens 20 Prozent zu erreichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_036/03
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