hib-Meldung
038/2005
Stand: 10.02.2005
Wahlgesetzänderung bei Grundmandatsklausel und Zweitstimmen gefordert
15/4718) will die Union die Zahl bei
der Grundmandatsklausel von drei auf fünf ändern und
damit proportional die Anzahl mindestens notwendiger Grundmandate
erhöhen. In der Begründung heißt es, die
Grundmandatsklausel sehe als Mindestvoraussetzung für die
Teilnahme an der Verteilung nach Landeslisten das Erringen von
mindestens drei direkten Wahlkreissitzen vor. Die Zahl der
notwendigen Mandate sei seit der deutschen Vereinigung
unverändert geblieben, doch habe sich seither die Zahl der
Wahlberechtigten und auch die Zahl der notwendigen Stimmung
für die Überwindung der 5-Prozent-Sperrklausel deutlich
erhöht. Das muss nach Auffassung der CDU/CSU geändert
werden, da es bei der derzeitigen Regelung eine
verfassungsrechtlich bedenkliche Diskrepanz gebe zwischen der
Stimmenzahl zur Überwindung der 5-Prozent-Sperrklausel und der
Stimmenzahl, mit der drei Wahlkreise direkt errungen werden
können. Bei dem ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf für
die Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Berücksichtigung
von Zweitstimmen (15/4717) führt die Union
aus, bei der Bundestagswahl 2002 sei erstmals ein Problem in der
Praxis aufgetreten, für welches das Bundesverfassungsgericht
bereits 1988 eine Regelungslücke festgestellt habe. Die
obersten Richter hätten damals den Gesetzgeber aufgefordert
eine Änderung aus Gründen der Rechtsklarheit zu
erwägen. Bei der Bundestagswahl 2002 sei die PDS in Berlin an
der 5- Prozent-Sperrklausel gescheitert, zwei Wahlkreiskandidaten
dieser Partei hätten jedoch Direktmandate erlangt. Beim
amtlichen Endergebnis seien aber auch die Zweitstimmen von
Wählern berücksichtigt worden, deren Erstimme zu einem
Direktmandat geführt habe. Dies habe zu einem Widerspruch des
Prinzips der gleichen Wahl und des Grundsatzes des gleichen
Erfolgswertes aller Stimmen geführt. Danach dürfen
Zweitstimmen nicht berücksichtigt werden, wenn Kandidaten
einer Partei die 5- Prozent-Hürde nicht genommen haben. Die
Berücksichtigung solcher Zweitstimmen ermögliche einen
doppelten Stimmerfolg und verstoße somit gegen den Grundsatz
der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen, heißt es zur
Begründung.
Berlin: (hib/WOL) Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Mit einem
Gesetzentwurf zur Korrektur der Grundmandatsklausel (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_038/01