hib-Meldung
049/2005
Stand: 21.02.2005
Union fordert Anpassungen im Alterseinkünftegesetz
15/4843). Um das zu ermöglichen,
solle die Bundesregierung das Alterseinkünftegesetz
entsprechend anpassen. Bei der Definition der als
Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Beiträge zur Rürup-Rente
sei der Koalition ein handwerklicher Fehler unterlaufen, schreibt
die Union zur Begründung. So seien die Beiträge nur dann
begünstigt, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen geleistet
würden. Damit - so die Befürchtung der Fraktion - werden
die in Frage kommenden Versorgungsprodukte für kapitalgedeckte
Altersvorsorge stark eingeschränkt. Angesichts der
Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge sei diese
Einschränkung nicht sinnvoll. Die Rürup-Rente ist ein
neues - seit Januar geltendes - Altersvorsorge-Modell, das
staatlich gefördert wird. Danach können Sparer ihre
Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge steuermindern
geltend machen. 2005 erkennt das Finanzamt zunächst 60 Prozent
der Beiträge bis zu einem Höchstsatz von 12.000 Euro an.
Bis 2025 steigt der Satz dann jährlich um zwei Prozentpunkte
an. Ab dann sind Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von
20.000 Euro abzugsfähig.
Berlin: (hib/BES) Die Beiträge zum Aufbau einer
Rürup-Rente sollen generell abzugsfähig sein -
unabhängig davon, an welchen Anbieter sie geleistet wurden.
Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_049/07