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061/2005
Stand: 01.03.2005
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Mit Einschränkungen am Truppenübungsplatz Wittstock festhalten

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll an der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock festzuhalten. Dies fordert die FDP in einem Antrag (15/4956). Dies gewährleiste einerseits optimale Übungsbedingungen für die Besatzungen der Luftfahrzeuge. Andererseits müssten die Übungsbelastungen ausgewogen auf Nord-, Ost- und Süddeutschland verteilt werden. Die Liberalen argumentieren, Flugzeugbesatzungen könnten ihre vielfältigen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bereits im Frieden den dafür erforderlichen Leistungstand erwerben und erhalten. Sie müssten deshalb gut ausgebildet sein und konstant ausreichende Übungsmöglichkeiten haben. Die Möglichkeit, den Einsatz von Bordwaffen gegen Ziele auf dem Boden unter realistischen Bedingungen zu üben, biete in Deutschland lediglich der Schießplatz Wittstock. Nur durch die Nutzung dieses Übungsplatzes könne eine kontinuierliche Ausbildung im gesamten Einsatzspektrum der Luftwaffe und somit auch im Rahmen von einsatznahen Flugverfahren gewährleistet werden. Die FDP betont in diesem Zusammenhang, die Nutzung von Wittstock durch die Bundeswehr und ihre Alliierten wäre mit der früheren Nutzung durch die ehemalige Sowjetarmee "in keiner Weise" vergleichbar. Dennoch gelte es, die Belastungen für die Bevölkerung und für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dieses treffe in besonderem Maße für den Übungsplatz Wittstock zu, da ein naturnaher Tourismus im Raum um die Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur eine wesentliche Entwicklungschance darstelle, sondern bereits heute Lebensgrundlage vieler kleiner Unternehmen sei. Die Nutzungsbedingungen müssten einen "sinnvollen Kompromiss" herstellen zwischen den für die Soldaten wegen der Auslandseinsätze überlebensnotwendigen Übungen und den Bedürfnissen der in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern lebenden oder dort Erholung suchenden Menschen. Deshalb schlagen die Freien Demokraten unter anderem vor, dass insgesamt pro Kalenderjahr maximal 850 Einsätze auf dem Übungsplatz Wittstock erlaubt werden - inklusive der Einsätze der alliierten Partner sowie der Nacheinsätze. Ferner müsse die Regierung den Flug- und Übungsbetrieb der Kampfflugzeugbesatzungen von 16. Juni bis zum 15. Oktober sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und den gesetzlichen Feiertagen untersagen. In Wochen mit erlaubtem Flug- und Übungsbetrieb sei dieser auf die Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr begrenzen. Nachtflüge sollten ausschließlich von 1. Oktober bis zum 31. März genehmigt werden, ebenfalls beschränkt auf die Wochentage Montag bis Donnerstag, jeweils von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 22.30 Uhr.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_061/01
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