hib-Meldung
061/2005
Stand: 01.03.2005
Mit Einschränkungen am Truppenübungsplatz Wittstock festhalten
15/4956). Dies gewährleiste
einerseits optimale Übungsbedingungen für die Besatzungen
der Luftfahrzeuge. Andererseits müssten die
Übungsbelastungen ausgewogen auf Nord-, Ost- und
Süddeutschland verteilt werden. Die Liberalen argumentieren,
Flugzeugbesatzungen könnten ihre vielfältigen Aufgaben
nur erfüllen, wenn sie bereits im Frieden den dafür
erforderlichen Leistungstand erwerben und erhalten. Sie
müssten deshalb gut ausgebildet sein und konstant ausreichende
Übungsmöglichkeiten haben. Die Möglichkeit, den
Einsatz von Bordwaffen gegen Ziele auf dem Boden unter
realistischen Bedingungen zu üben, biete in Deutschland
lediglich der Schießplatz Wittstock. Nur durch die Nutzung
dieses Übungsplatzes könne eine kontinuierliche
Ausbildung im gesamten Einsatzspektrum der Luftwaffe und somit auch
im Rahmen von einsatznahen Flugverfahren gewährleistet werden.
Die FDP betont in diesem Zusammenhang, die Nutzung von Wittstock
durch die Bundeswehr und ihre Alliierten wäre mit der
früheren Nutzung durch die ehemalige Sowjetarmee "in keiner
Weise" vergleichbar. Dennoch gelte es, die Belastungen für die
Bevölkerung und für die Umwelt so gering wie möglich
zu halten. Dieses treffe in besonderem Maße für den
Übungsplatz Wittstock zu, da ein naturnaher Tourismus im Raum
um die Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur eine wesentliche
Entwicklungschance darstelle, sondern bereits heute Lebensgrundlage
vieler kleiner Unternehmen sei. Die Nutzungsbedingungen
müssten einen "sinnvollen Kompromiss" herstellen zwischen den
für die Soldaten wegen der Auslandseinsätze
überlebensnotwendigen Übungen und den Bedürfnissen
der in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern lebenden oder dort
Erholung suchenden Menschen. Deshalb schlagen die Freien Demokraten
unter anderem vor, dass insgesamt pro Kalenderjahr maximal 850
Einsätze auf dem Übungsplatz Wittstock erlaubt werden -
inklusive der Einsätze der alliierten Partner sowie der
Nacheinsätze. Ferner müsse die Regierung den Flug- und
Übungsbetrieb der Kampfflugzeugbesatzungen von 16. Juni bis
zum 15. Oktober sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und den
gesetzlichen Feiertagen untersagen. In Wochen mit erlaubtem Flug-
und Übungsbetrieb sei dieser auf die Zeit von Montag bis
Donnerstag, jeweils von 9 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
begrenzen. Nachtflüge sollten ausschließlich von 1.
Oktober bis zum 31. März genehmigt werden, ebenfalls
beschränkt auf die Wochentage Montag bis Donnerstag, jeweils
von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 22.30 Uhr.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll an der Nutzung des
Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock festzuhalten. Dies fordert
die FDP in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_061/01