hib-Meldung
061/2005
Stand: 01.03.2005
Keine Anrechnung privater Altersversorgung beim Ruhegehalt von Ministern
15/4815) auf die Kleine Anfrage (15
/4764) der FDP mit. Die Regierung nimmt Bezug auf die Frage der
Liberalen, wonach der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Werner Müller, die Rentenzahlungen des
Energieversorgers Eon nicht angezeigt hatte. So sei auf Grund der
demographischen Entwicklung der Aufbau einer privaten
Altersversorgung sinnvoll. Da es für Mitglieder der
Bundesregierung keine Verpflichtung für die Altersversorgung
gebe, wirke sich das bei einer möglichen Interessenkollision
des Amtsträgers nicht aus. Die Erklärung des ehemaligen
Bundesministers im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren zur
Eon-Ruhrgas-Fusion veranlasse die Regierung daher nicht, an einer
unbefangenen Amtsführung zu zweifeln. Eine vor der Zeit als
Mitglied der Bundesregierung ausgeübte Tätigkeit gibt
grundsätzlich keinen Anlass, an der Unbefangenheit des
Amtsträgers zu zweifeln, erklärt die Regierung.
Berlin: (hib/MEM) Die privatfinanzierten Altersversorgungen von
Bundesministern müssen nicht auf öffentlich finanzierte
Alterssicherungen wie Rente oder Ruhegehalt angerechnet werden.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_061/04