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072/2005
Stand: 10.03.2005
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Berufliche Gleichstellung von Frauen stärker in den Blick rücken

Familie/Anträge

Berlin: (hib/SAS) Die Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere im Berufsleben ist Thema zweier Anträge der Koalition (15/5029) und der FDP (15/5032). In ihrer Initiative beleuchten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zunächst verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen die Gleichstellung von Frauen vorangekommen ist. Dazu zählen sie etwa die Bundeswehr, die Ausbildung und die rechtliche Situation von Prostituierten. Sie verweisen auf ein Gleichstellungsgesetz von Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr, auf das Lebenspartnerschaftsgesetz, auf Regelungen für eine flexible Elternzeitgestaltung und den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Die Bundesregierung soll nun tätig werden, um eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit sowie eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen Geschlechtern ebenso zu erreichen wie eine umfassende Beschäftigungsförderung von Frauen. Auch soll sie bei der Evaluation der Arbeitsmarktreformen den Grundsatz des Gender Mainstreaming anwenden. Im Weiteren regen die Abgeordneten eine Prüfung der Veränderung des Vergaberechts mit dem Ziel an, solche Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bevorzugen, die Chancengleichheit fördern. Zur Debatte stehen auch Vorschläge zur Integrationspolitik, zur Gewalt gegen Frauen, zu Geschlechterbelangen in der Gesundheitspolitik sowie zur finanziellen Ausstattung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist stellt nach Ansicht der FDP-Fraktion ein enormes Potenzial für die Wirtschaft dar, das bisher jedoch nicht genügend genutzt wird. Trotz besserer Bildungsabschlüsse kommen Frauen noch zu selten in höhere Positionen und besser bezahlte Tätigkeiten. Ihr Anteil an allen Management-Positionen (nach Eurostat) ist seit 1998 kaum gestiegen und liegt bei 28 Prozent. In ihrem Antrag fordern die Liberalen die Bundesregierung deshalb dazu auf, Fehlanreize im Steuer- und Transfersystem, wie die Steuerklasse V, sowie Schwächen in der Arbeitsmarktvermittlung und -politik abzubauen, demgegenüber aber Angebote für eine bedarfsgerechte, hochwertige Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen auszubauen. Die Bundesregierung müsse die berufliche Gleichstellung von Frauen ebenso in den Blick nehmen wie Strategien zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf. Auch gelte es, Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Einen wichtigen Beitrag dazu müssten die Tarifpartner, nicht zuletzt im öffentlichen Dienst, leisten. Dabei sollten sie bestehende Arbeitsbewertungssysteme und deren praktische Anwendung auf potenziell diskriminierende Mechanismen hin untersuchen und diese beseitigen. Da Einkommensunterschiede gerade bei hohem Ausbildungsniveau groß seien, müsse der Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und ihre gleichberechtigte Integration in den Führungsebenen gefördert werden. Zur Begründung heißt es, das Grundgesetz habe nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und Männern klar in Artikel 3 verankert, sondern seit über zehn Jahren auch das Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung und Beseitigung entstehender Nachteile durch den Staat. Betrachte man allerdings die Beschäftigungszahlen von Frauen, so werde deutlich, dass über 55 Prozent aller erwerbstätigen Frauen in nur 20 Berufen zu finden sind. Zum größten Teil handle es sich um Dienstleistungsberufe mit niedrigen Qualifikationsanforderungen und geringen Aufstiegsmöglichkeiten. Die meisten Frauen arbeiteten in Büroberufen, als Warenkauffrauen und im Gesundheitswesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/05
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