hib-Meldung
072/2005
Stand: 10.03.2005
Frauen aus Migrantenfamilien besser vor Gewalt und Zwangsehen schützen
15/5017) heißt es dazu, dass
insbesondere Frauen türkischer Herkunft deutlich häufiger
als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung Deutschlands
körperliche oder sexuelle Gewalt erlebten. Einer Untersuchung
zufolge habe fast die Hälfte aller Befragten aus
türkischen Familien angegeben, seit dem 16. Lebensjahr
körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Weiteren
politischen Handlungsbedarf sieht die Union bei
Zwangsverheiratungen von jungen Migrantinnen. So seien nach Angaben
des Berliner Senats bei über 50 Jugend- und
Beratungseinrichtungen allein in Berlin im Jahr 2002 insgesamt 230
Fälle aktenkundig geworden, in denen Frauen von
Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen gewesen seien. Im Sinne
der Menschenrechte dürfe eine Ehe aber nur im freien und
vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten beschlossen
werden. Deshalb dringt die Union darauf, einen neuen Tatbestand
"Zwangsheirat" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, der sich an die
bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels
und der Verschleppung anlehnt. Den Strafrahmen möchte sie den
aufenthaltsrechtlichen Ausweisungsvorschriften anpassen, sodass die
Täter letztlich auch ausgewiesen oder abgeschoben werden
sollen. Den Opfern von Zwangsverheiratungen und deren
minderjährigen Kindern könne ein Bleiberecht in
Deutschland eingeräumt werden. Zudem plädiert die
CDU/CSU-Fraktion für eine gesonderte Ausweisung in der
Strafverfolgungsstatistik für Zwangsverheiratungen und
für eine bundesweite Erhebung, um sich über das
Ausmaß und die Auswirkungen von Zwangsverheiratungen in
Deutschland bewusst zu werden. Auch die zivilrechtliche Stellung
der Opfer von Zwangsverheiratungen möchten die Abgeordneten
stärken. Deshalb soll aus ihrer Sicht eine durch Drohungen
zustande gekommene Ehe leichter aufgehoben werden können,
indem für sie etwa die Antragsfrist von einem Jahr gestrichen
wird. Zudem müsse über Veränderungen bei den
Unterhaltsansprüchen und beim Erbrecht nachgedacht werden.
Darüber hinaus beschäftigen sich die Abgeordneten mit
Sprach- und Ausbildungsdefiziten muslimischer Mädchen in
Deutschland und deren Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie
treten für eine Sprachausbildung von Kindern bereits im
Vorschulalter ein. Kinder, die im vierten Lebensjahr durch einen
Sprachtest gravierende Lücken aufweisen, sollten einen
Sprachkurs besuchen. Kinder von Zuwanderern, die zum Zeitpunkt der
Einschulung noch nicht über genügende Deutschkenntnisse
verfügen, sollten in Sonderkursen die deutsche Sprache
erlernen und zur Schulreife geführt werden. So wird aus
Unionssicht sichergestellt, dass Kinder nicht wegen mangelhafter
Kenntnisse der deutschen Sprache in ihrer Schullaufbahn und
später bei der Berufswahl benachteiligt werden. Eine
stärkere Qualifizierung regt die Fraktion auch für
deutsche Lehrer, Familienrichterinnen, Ärzte, Hebammen oder
Beschäftigte der Jugend- und Sozialämter sowie der
Polizei an, damit diese Frauen und Mädchen aus muslimischen
Familien aufklären und auf Beratungs- und
Betreuungsmöglichkeiten verweisen können. Deshalb solle
die Bundesregierung Modellprojekte in Städten mit besonders
hohem Ausländeranteil zu diesem Zweck fördern.
Berlin: (hib/SAS) Junge Frauen und Mädchen aus
Migrantenfamilien stärker vor Zwangsehen und Gewalt zu
schützen, sie in der Ausbildung mehr zu fördern und bei
der Aneignung von Sprachkenntnissen zu unterstützen, ist der
CDU/CSU-Fraktion ein Anliegen. In ihrem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/06