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072/2005
Stand: 10.03.2005
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Frauen aus Migrantenfamilien besser vor Gewalt und Zwangsehen schützen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Junge Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien stärker vor Zwangsehen und Gewalt zu schützen, sie in der Ausbildung mehr zu fördern und bei der Aneignung von Sprachkenntnissen zu unterstützen, ist der CDU/CSU-Fraktion ein Anliegen. In ihrem Antrag (15/5017) heißt es dazu, dass insbesondere Frauen türkischer Herkunft deutlich häufiger als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung Deutschlands körperliche oder sexuelle Gewalt erlebten. Einer Untersuchung zufolge habe fast die Hälfte aller Befragten aus türkischen Familien angegeben, seit dem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Weiteren politischen Handlungsbedarf sieht die Union bei Zwangsverheiratungen von jungen Migrantinnen. So seien nach Angaben des Berliner Senats bei über 50 Jugend- und Beratungseinrichtungen allein in Berlin im Jahr 2002 insgesamt 230 Fälle aktenkundig geworden, in denen Frauen von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen gewesen seien. Im Sinne der Menschenrechte dürfe eine Ehe aber nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten beschlossen werden. Deshalb dringt die Union darauf, einen neuen Tatbestand "Zwangsheirat" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, der sich an die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt. Den Strafrahmen möchte sie den aufenthaltsrechtlichen Ausweisungsvorschriften anpassen, sodass die Täter letztlich auch ausgewiesen oder abgeschoben werden sollen. Den Opfern von Zwangsverheiratungen und deren minderjährigen Kindern könne ein Bleiberecht in Deutschland eingeräumt werden. Zudem plädiert die CDU/CSU-Fraktion für eine gesonderte Ausweisung in der Strafverfolgungsstatistik für Zwangsverheiratungen und für eine bundesweite Erhebung, um sich über das Ausmaß und die Auswirkungen von Zwangsverheiratungen in Deutschland bewusst zu werden. Auch die zivilrechtliche Stellung der Opfer von Zwangsverheiratungen möchten die Abgeordneten stärken. Deshalb soll aus ihrer Sicht eine durch Drohungen zustande gekommene Ehe leichter aufgehoben werden können, indem für sie etwa die Antragsfrist von einem Jahr gestrichen wird. Zudem müsse über Veränderungen bei den Unterhaltsansprüchen und beim Erbrecht nachgedacht werden. Darüber hinaus beschäftigen sich die Abgeordneten mit Sprach- und Ausbildungsdefiziten muslimischer Mädchen in Deutschland und deren Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie treten für eine Sprachausbildung von Kindern bereits im Vorschulalter ein. Kinder, die im vierten Lebensjahr durch einen Sprachtest gravierende Lücken aufweisen, sollten einen Sprachkurs besuchen. Kinder von Zuwanderern, die zum Zeitpunkt der Einschulung noch nicht über genügende Deutschkenntnisse verfügen, sollten in Sonderkursen die deutsche Sprache erlernen und zur Schulreife geführt werden. So wird aus Unionssicht sichergestellt, dass Kinder nicht wegen mangelhafter Kenntnisse der deutschen Sprache in ihrer Schullaufbahn und später bei der Berufswahl benachteiligt werden. Eine stärkere Qualifizierung regt die Fraktion auch für deutsche Lehrer, Familienrichterinnen, Ärzte, Hebammen oder Beschäftigte der Jugend- und Sozialämter sowie der Polizei an, damit diese Frauen und Mädchen aus muslimischen Familien aufklären und auf Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten verweisen können. Deshalb solle die Bundesregierung Modellprojekte in Städten mit besonders hohem Ausländeranteil zu diesem Zweck fördern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/06
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