hib-Meldung
072/2005
Stand: 10.03.2005
Bundesregierung soll Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen
15/5019) auf, ihr
Antidiskriminierungsgesetz zurückzuziehen. Im Einzelnen solle
die Regierung vor der Umsetzung von EU-Richtlinien prüfen,
inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz
gegen Diskriminierung bietet. EU-Vorgaben seien lediglich eins zu
eins umzusetzen, um Beeinträchtigungen für die deutsche
Wirtschaft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen so
gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus solle sie
sich auf EU-Ebene für eine Revision der gesamten
europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung stark machen und
jede zusätzliche Belastung vermeiden, die sich
wettbewerbsschädigend auf deutsche Unternehmen auswirkt. Das
jetzt vorliegende Gesetz sei überflüssig, kompliziert und
bürokratisch und gehe weit über die Vorgaben der
EU-Richtlinien hinaus. So könne ein potenzieller Arbeitnehmer,
sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch
"einfache Glaubhaftmachung" darlegen, dies sei aus
diskriminierenden Gründen geschehen. Der Arbeitgeber
müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Mit diesem Gesetz
würden vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich
keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zu
kommen. In anderen EU-Staaten sei die Richtlinie umgesetzt worden,
ohne dass "derart über die EU-Vorgaben hinausgegangen" worden
sei. Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu
unterscheiden, also auch im guten Sinn zu diskriminieren,
unterstreicht die Unionsfraktion.
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung
in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/09