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072/2005
Stand: 10.03.2005
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Bundesregierung soll Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (15/5019) auf, ihr Antidiskriminierungsgesetz zurückzuziehen. Im Einzelnen solle die Regierung vor der Umsetzung von EU-Richtlinien prüfen, inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung bietet. EU-Vorgaben seien lediglich eins zu eins umzusetzen, um Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus solle sie sich auf EU-Ebene für eine Revision der gesamten europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung stark machen und jede zusätzliche Belastung vermeiden, die sich wettbewerbsschädigend auf deutsche Unternehmen auswirkt. Das jetzt vorliegende Gesetz sei überflüssig, kompliziert und bürokratisch und gehe weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus. So könne ein potenzieller Arbeitnehmer, sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch "einfache Glaubhaftmachung" darlegen, dies sei aus diskriminierenden Gründen geschehen. Der Arbeitgeber müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Mit diesem Gesetz würden vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zu kommen. In anderen EU-Staaten sei die Richtlinie umgesetzt worden, ohne dass "derart über die EU-Vorgaben hinausgegangen" worden sei. Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu unterscheiden, also auch im guten Sinn zu diskriminieren, unterstreicht die Unionsfraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_072/09
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